Sitzung: 05.03.2013 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Die
Reinigungspflicht ist lt. Satzung auf die Anlieger ?bertragen (? 2 (1)). Der
Umfang der Winterwartung ergibt sich aus ? 4 (2). Die Bushaltestellenbucht
geh?rt zur Fahrbahn.
Als Sonderleistung ?bernehmen die Auszubildenden der TBS bei freier Kapazit?t
gezielt den Winterdienst an Bushaltestellen.
Der ZOB ist eine ?ffentliche Verkehrsfl?che, deren Eigent?mer die Stadt ist. Hier ?bernehmen die TBS als Dienstleister den Winterdienst f?r die Stadt.
Nachfrage zu Bushaltestellen in l?ndlichen Au?enbezirken:?
Landwirtschaftlich genutzte Fl?chen au?erhalb geschlossener Ortschaften sind per Gesetz von der Reinigungspflicht befreit. Der Winterdienst an diesen Bushaltestellen wird im Rahmen der vorgenannten Sonderleistung durch die TBS wahrgenommen.
Protokollnotiz:
Herr Gie?wein teilt mit, dass bei der Schneebeseitigung auf ?ffentlichen Stra?en die Radwege zugeschoben werden und z.B. die Nutzung durch Schulkinder dadurch verhindert wird. Er bittet um Pr?fung und Thematisierung in der n?chsten Sitzung des Verwaltungsrates.
