Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Bei einem Telefonat mit dem Antragsteller u. a. zwecks Klärung des Begriffs „Fixkosten“ und konkreter Ideen fiel in diesem Zusammenhang eine Aussage in der Form, dass man den Eindruck habe, die TBS seien bei allen Konsolidierungsbemühungen außen vor.

 

Die Haushaltskonsolidierung umfasst alle Maßnahmen, die auf eine Verringerung der öffentlichen Schulden abzielt. Die TBS sind dauerhaft bemüht, ihren Beitrag dazu zu leisten. Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele:

 

§  Für die Erfüllung der Aufgaben im Dienstleistungsbereich wurde im städtischen Haushalt 2012 ein Budget von gut 3,5 Mio € vorgesehen. Trotz der äußeren Umstände und vielfach nicht beeinflussbaren Rahmenbe-dingungen ist es gelungen, die Überschreitungen in einzelnen Bereichen an anderer Stelle zu überkompensieren, so dass die Inanspruchnahme um gut 150 T€ unter dem Ansatz lag.

§  Vorschläge aus dem Schreiben der FDP

o   KFZ-Leasing statt Kauf

Leasing ist aufgrund der vielfältigen Vertragsmöglichkeiten ein komple-xes, sehr vielschichtiges Thema.
Leasing als Finanzierungsalternative – nach erster Einschätzung kein Vorteil gegenüber eigener Darlehensaufnahme;
Full-Service-Leasing – kommt aufgrund eigener Werkstatt und erforder-licher schneller Reaktionszeit nicht in Frage;
Dreiecksverhältnis bei Schadensfällen – erhöhter Verwaltungsaufwand;
bilanzielle Zuordnung Eigentum, …

o   Fremdvergabe von Aufträgen

Die wirtschaftliche Fremdvergabe wird kontinuierlich geprüft. Eine grundsätzliche Umstellung erfolgte vor Jahren im Bereich Straßenbau. Die frühere Straßenbaukolonne, die Reparaturarbeiten durchführte, wurde abgeschafft. Im Bereich Verwaltung und Buchhaltung sorgen das Konzept der virtuellen Bankverbindungen im Gebührenbereich sowie die Vergabe von Druck und Versand von Gebührenbescheiden an einen externen Dienstleister für eine kostengünstige Abwicklung.

o   Übernahme von Aufgaben für dritte Träger

Auch die Übernahme von Aufgaben wird praktiziert, z. B. KFZ-Werkstatt für Feuerwehr, Kooperation Straßenbeleuchtung mit TBGev, Reinigung Containerstandorte. Zu berücksichtigen sind u. a. die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Wertgrenze für Betriebe gewerblicher Art. Ggf. unterliegen die übernommenen Aufgaben der Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht.

o   Abgabe von Aufgaben an (kommunale) Träger

Beispiele für abgegebene Aufgaben sind Personalverwaltung, IT-Versorgung und Pressestelle. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt durch die Stadt. Darüber hinaus gibt es Kontakt zu anderen kommunalen Stellen bezüglich einer zentralen Vergabe- und/oder zentralen Beschaffungsstelle.