Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Mit Bezug auf die Handhabung in Ennepetal wurde die Finanzierung der Straßenreini-gung und des Winterdienstes in der letzten Sitzung seitens Herrn Meckel angesprochen.

 

Grundsätzlich können Straßenreinigung und Winterdienst über Gebührenerhebung oder aus der Grundsteuer finanziert werden. Gängige Praxis ist die Gebührenerhebung. Aus TBS-Sicht ist dieser Finanzierungsform der Vorzug zu geben: 

 

§  Es gilt grundsätzlich der Haushaltsgrundsatz „Gebühr vor Steuer“ (§ 77 (2) 2. GO), d. h. Leistungen, die über Gebühren abgerechnet werden können, sollen nicht über Steuern finanziert werden;

§  Gebührenkalkulation und Betriebsabrechnung gewährleisten eine hohe Kostentransparenz;

§  Der Ausgleich von Über- und Unterdeckung je Teilleistung ist bei Gebühren vorgeschrieben. Die Grundsteuer, über die viele verschiedene Kosten finanziert werden, kann nur pauschal verändert werden;

§  „Leistung ohne Gegenleistung“ – Außenbezirke zahlen derzeit keine Gebühr, da dort keine Reinigung stattfindet. Mit Grundsteuer müssen auch Außenbezirke zahlen. Hierzu  gibt es nach unserer Information keine OVG-Rechtsprechung. Mit der Gebührenveranlagung sind wir derzeit rechtssicher.

§  Bei einer Finanzierung über die Grundsteuer liegt die Zuständigkeit bei der Stadt. Die TBS wären Dienstleister für die Stadt wie in den Bereichen Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Stadtentwässerung.