Beschluss: beendet ohne Beschluss

Herr Schweinsberg stellt den rechtlichen Hintergrund dar, warum ein entsprechender Beschluss zum Antrag der SPD keine Wirkung mehr entfalten könne.

 

Im Hinblick auf den mit  Datum 20.03.2013 letztmöglichen Termin zur Festlegung der Vertreter könne bei heutiger Beschlussfassung und anschließend erforderlicher Bekanntmachung der Satzung eine Rechtskraft dieser Satzung frühestens zum 21.03.2013 erreicht werden. Damit wäre die durch Gesetz festgelegte Frist überschritten.

 

Aus diesem Grund war im Hauptausschuss am 28.02.2013 eine Dringlichkeitsentscheidung vorgeschlagen worden, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.

 

Auf Nachfrage, ob die SPD-Fraktion unter diesen Gesichtspunkten ihren Antrag aufrecht erhalten wolle, erklärt Herr Kick, dass der Antrag aus den geschilderten Gründen obsolet sei.