Herr Gießwein bittet vor Beschlussfassung um weitergehende Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Gebührensätzen, die aufgrund der Abwesenheit von Herrn Flocke nicht hinreichend beantwortet werden können. Deshalb stellt Herr Gießwein einen Antrag auf Vertagung des TOP 8 in die nächste Sitzung des Verwaltungsrates:

 

Abstimmungsergebnis:       dafür:                            2

                                                dagegen:                   10

                                                Enthaltungen:             -

 

Anschließend stellt Herr Gießwein den Antrag auf Einzelabstimmung zu den Positionen

 

§  Erwerb des Nutzungsrechtes an Reihengräbern

Ziff. 1.3 für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr Friedhof Linderhausen

                  Ziff.  2   Rasenbestattung Sarg

 

§  Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern

Ziff. 2    Rasenbestattung Sarg je Stelle

 

§  Grabherstellung bei Reihengräbern

Ziff. 2    Sargbestattung für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr

 

§  Grabherstellung bei Wahlgräbern

Ziff. 2    Sargbestattung für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr

Ziff. 5    Tiefbestattung

 

in Anlage 2 zur Vorlage 016/2013.

 

Abstimmungsergebnis:       dafür:                          2

                                                dagegen:                   7

                                                Enthaltungen:          3

 

Danach erfolgt die Abstimmung zu TOP 8 gem. Beschlussvorschlag. Herr Gießwein nimmt an dieser Abstimmung nicht teil.

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):

1. Die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm wird entsprechend
      dem der Vorlage 016/2013 beiliegenden Entwurf beschlossen.

2. Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung
      wird zugestimmt.

3. Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine
      anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu TOP b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür:

9

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

Hinweis:

Ein Fachbeitrag zur Kostendeckung Friedhof wird als Anlage 3 der Niederschrift beige-fügt.