Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Flocke berichtet über den aktuellen Sachstand bezüglich der Modifizierung der Dichtheitsprüfung für private Grundstücksentwässerungsanlagen.

Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Pflichtprüfung nur noch für Grundstücke in Wasserschutzgebieten (WSG) und außerhalb von WSG nur für industri-elle / gewerbliche Leitungen vorgeschrieben werden.

Die Landesregierung geht davon aus, dass im Januar 2013 die erste Anhörung dazu stattfindet und dass vor April nicht mit einem Beschluss zu rechnen ist.