Herr Stobbe erläutert, dass sich die Stadt Schwelm ab 01.01.2013 wieder im Nothaushalt gemäß § 82 GO befindet. Dies hat zur Folge, dass wieder eine Prioritätenliste für Investitionen zu erstellen sei und wieder Duldungsanträge für die Durchführung von Maßnahmen bzw. für Personalfragen zu stellen seien. Bei einem Ratsbeschluss über den Haushalt 2013 im Februar rechnet er nicht vor April / Mai mit einem Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Dieses sei kein Dauerzustand für die Stadt Schwelm.

 

Die Fraktionen verständigen sich, die TOP 20.3 und 20.4 zur weiteren Beratung in die Sitzung des Finanzausschusses am 24.01.2013 zu vertagen.