Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 22, Enthaltungen: 2

Herr Schwunk bittet nachdrücklich, dem Antrag der FDP zuzustimmen.

Es gehe hier um eine wichtige Frage für die Stadt Schwelm und darum, wie man durch Aufstellen eines Bebauungsplanes für die Stadt Schwelm Negatives  verhindern könne. Die einzige rechtliche Möglichkeit sei, festzulegen, wo gebaut werden dürfe und Erlass einer Veränderungssperre. Die FDP-Fraktion halte dies auch im Hinblick auf die anderen Parkflächen in Schwelm für eine wichtige Signalwirkung.

Da andere Flächen vorhanden seien, gebe es keine Notwendigkeit, den Park zu bebauen. Auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit, den Bürgern den Park wegzunehmen, sei nicht erkennbar. Die Funktion die der Park heute für den Bürger habe, werde abgeschnitten und der Park zum Hinterhof einer Altenwohnanlage.

Die klimatischen Auswirkungen würden erst im weiteren Bebauungsverfahren geprüft. Aber dann sind 15 Bäume unwiederbringlich gefällt. Dieses müsse dann der Eigentümer mit sich selbst ausmachen. Zu begrüßen wäre, wenn der öffentliche Träger wie die Kirche sensibler mit dem Thema umginge, als sie dies tue. Herr Schwunk appelliert, die Chance zu nutzen.

 

Herr Philipp erläutert, dass der Tagesordnungspunkt drei Aspekte miteinander verknüpfe, die entwirrt werden müssten. Der erste Aspekt beginne mit der im nichtöffentlichen Sitzungsteil des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung (AUS), in der das Projekt der Hans-Grünewald-Stiftung vorgestellt worden sei. Das Projekt stieß auch bei ihm selbst zunächst nicht auf Begeisterung. Die SPD habe dann aber Kontakt zur Hans-Grünewald-Stifung aufgenommen und einen Ortstermin vereinbart. Bei diesem wurde schnell klar, dass das Projekt stark auf sämtliche Bedürfnisse eingehe. So wurden die Häuser nach vorne gesetzt und der Weg zum restlichen Park erhalten. Die Planung wäre auch nie ohne die Anbindung zum Feierabendhaus entstanden.  Zu begrüßen wäre, wenn die Kirche das restliche Grundstück der Stadt überlassen würde, damit der restliche Park erhalten bliebe. Auf das Angebot der Hans-Grünewald-Stiftung hin wurde das Vorhaben dann am 02.10.2012 im AUS ausführlich erläutert.

Ein weiterer Aspekt sei, wie die FDP am 06.07.2012 mit den bekannten Fakten aus nichtöffentlicher Sitzung umgegangen sei, und zwar in Form der Veröffentlichung in den lokalen Medien am 11.07.2012. Die Veröffentlichung ließ fälschlicherweise den Gedanken aufkommen, dass der gesamte Blücherpark bebaut werden solle.

Dies führte daraufhin zu den Stellungnahmen der AGU und des Vereins für Heimatkunde. Aus den bis dahin geführten Beratungen kristallisierte sich deutlich eine breite Zustimmung der Politik zu dem Projekt heraus. Dabei waren die Stellungsnahmen der AGU und des Vereins für Heimatkunde sehr hilfreich.

Herr Philipp betont, dass es sich insgesamt bei dem Vorhaben der Hans-Grünewald-Stiftung mit der Anbindung an das Feierabendhauses um eine sehr sinnvolle Planung handle, dem die SPD-Fraktion ihre Zustimmung geben werde.

 

Herr Flüshöh verweist nochmals auf seine Ausführungen im Hauptausschuss, dass die CDU-Fraktion in der Angelegenheit nicht einheitlich abstimmen werde.

Ausgangspunkt sei eine Fläche, die im Eigentum der Kirche stehe und man dem Eigentümer gestatten müsse, damit im Rahmen des Zulässigen zu verfahren. Um einschreiten zu können, bedarf es wichtiger Gründe. Die vorgetragenen Argumente habe man in der CDU-Fraktion abgewogen und die einzelnen Mitglieder seien zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt.

 

Herr Weidenfeld schildert aus den Fraktionssitzungen von B’90/Die Grünen, dass es auch in mehreren Sitzungen nicht gelungen sei, zu einer einheitlichen Meinung zu kommen. Bei dem Komplex in der Hauptstraße habe man gesehen, wie schwer es gewesen sei, eine barrierefreie Wohnung zu bekommen. Ein starker Aspekt für das Bauvorhaben sei das sensibel angelegte Konzept der Hans-Grünewald-Stiftung, das im Innenbereich moderat Flächen beanspruche, für die im Außenbereich wesentlich mehr Fläche verbraucht würde. Der Park und die Klimafunktion bleiben im Wesentlichen erhalten. Das Vorhaben füge sich insgesamt ideal in das Gelände ein.

Der Antrag der FDP habe seiner Auffassung nach eine sehr eingeschränkte Sichtweise. Er bittet, sich unter Abwägung auch der sozialen Aspekte für das Bauvorhaben zu entscheiden.

 

Herr Feldmann bemängelt, dass das seinerzeit für viel Geld erstellte Luftgütegutachten bei Baumaßnahmen keine Anwendung finde. Der Aspekt ‚Wohnraum für das selbständige Leben bis ins hohe Lebensalter’ sei auch für die Fraktion DIE LINKE. ein wichtiger Aspekt. Aber derartiger Lebensraum müsse überall in Schwelm zu finden sein. Er spreche sich daher für die Einführung eines Quartiermanagements aus, um eine flächendeckende Versorgung sicher zu stellen.

 

Für Herrn Kranz sprechen drei Argumente für das Bauvorhaben. Zum einen, dass es sich um Privatgelände handle, zum zweiten die sinnvolle Verbindung zum Feierabendhaus und zum dritten das durchgängige Konzept der Bebauung.

Die SWG-Fraktion werde daher für das Bauvorhaben stimmen.

 

Herr Rüttershoff erklärt, warum sich einige Mitglieder der CDU-Fraktion gegen die Bebauung ausgesprochen haben. Diese Entscheidung sei nicht leicht gefallen, aber der Aspekt, dass Gräber umgebettet werden müssen, konnten einige mit ihrem christlichen Denken nicht vereinbaren.

 

Herr Kampschulte erinnert an seine Frage aus dem Hauptausschuss, ob geprüft worden sei, den Gebäudekomplex auf dem Grundstück des Feierabendhauses unterzubringen. Des weiteren erkundigt er sich, ob von der Umbettung der drei Gräbern auch das Grab des Ehrenbürgers Wilhelm Tobien betroffen sei.

 

Herr Schweinsberg antwortet, dass nach dem Hauptausschuss kein Gespräch mehr mit der Kirche stattgefunden habe. Die Frage nach dem Grab des Ehrenbürgers Wilhelm Tobien müsse geprüft werden.

 

Antwort der Verwaltung zur Grabstätte des Ehrenbürgers Wilhelm Tobien:

Der Grabstein des Ehrenbürgers Tobien wurde 2004 in den Bereich der Ehrengräber an der Trauerhalle Oehde umgesetzt (und bei dieser Gelegenheit durch die Erfurt-Stiftung aufgearbeitet). 

 

Bürgermeister Stobbe erläutert daraufhin nochmals die Zielsetzung des FDP-Antrages und ruft zur Abstimmung hierüber auf.

 

 

 


Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zu der Parkfläche Döinghauser- /Bahnhofstr.

2.    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt eine Veränderungssperre.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

22

 

Enthaltungen:

2