Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 11, Enthaltungen: 4

Der Bürgermeister verweist auf ein ausgelegtes Schreiben des Vereins für Heimatkunde Schwelm e.V. und erklärt, dass dieses keine neuen Argumente enthalte, die nicht schon im AUS diskutiert worden seien.

 

Herr Schwunk hätte es begrüßt, wenn kein FDP-Antrag erforderlich gewesen wäre, sondern die Thematik von Anfang an auf eine andere Grundlage hätte gestellt werden können.

Es gebe kein Argument, das dafür spräche, den Bürgern den wesentlichen Teil des Parks unwiederbringlich zu nehmen. Die Fraktion der FDP sehe die Gefahr, dass hier etwas entstehe, das nicht wieder rückgängig gemacht werden könne, zumal sich auch keine wirtschaftliche Notwendigkeit erkennen lasse. Herr Schwunk führt an, dass das Curanum nur halb belegt sei.

Die Lage des vorgesehenen Bauprojektes werde nur für ein Klientel in Frage kommen, dass sich das Wohnen dort leisten könne. Der noch verbleibende Park werde zum Hinterhof der errichteten Häuser und förmlich abgeschnürt.

Profitieren werde lediglich der Eigentümer, der die Möglichkeit bekomme, das Grundstück zu verkaufen. Man sei der Ev. Kirche bisher schon in so vielen anderen Punkten entgegengekommen und ein Verkauf des Grundstückes werde die Defizite der Ev. Kirche nur kurzzeitig auffüllen können. Verlierer werde der Bürger in Schwelm sein.

 

Herr Flüshöh weiß aus der Diskussion auf Kreisebene zu berichten, dass das Curanum nicht mehr das biete, was der zukünftigen Nachfrage entspreche. Es gebe einen Unterscheid zwischen der Art der Plätze im Curanum und denen, die in der Döinghauser Straße geplant seien. Er weist darauf hin, dass die Politik einheitlich der Auffassung gewesen sei, dass es Bedarf gebe. Was werde, wenn dieser in Schwelm nicht gedeckt werden könne? Die CDU-Fraktion habe die Angelegenheit intern diskutiert und keine einheitliche Meinung hierzu.

 

Einerseits sei eine derartig geplante Einrichtung ein nachvollziehbarer richtiger Ansatz, aber auf der anderen Seite stehen die Argumente aus dem Schreiben des Vereins für Heimatkunde und der AGU.

Herr Flüshöh erkundigt sich, ob man bereits darüber nachgedacht oder diskutiert habe, die Gebäude auf der Fläche der anderen Seite des Feierabendhauses anzusiedeln.

 

Herr Schweinsberg wirft ein, dass dies gegenüber der Verwaltung nicht kommuniziert wurde.

 

Herr Flüshöh selbst sieht die Gefahr nicht, dass der Park zugebaut werde und stellt die Notwendigkeit des Erlasses eines Bebauungsplanes in Frage. Die beabsichtigte Maßnahme sei ein Lückenschluss.

 

Herr Stobbe bringt in Erinnerung, dass der Politik das Vorhaben als nach § 34 BauGB zu behandelnde  Maßnahme vorgestellt worden sei, woraus sich die nun geführte Diskussion entwickelt habe.

 

Herr Philipp merkt an, dass der „Blücherpark“ im Stadtentwicklungskonzept ein ganz wichtiger Aspekt sei, er aber auf dem betroffenen Teilbereich nur wenige Bäume gezählt habe. Von der Gesamtfläche bleibe ein großer Teil – auch Bäume – übrig.

Allein der FDP-Antrag habe in der gesamten Angelegenheit ein verwischtes Bild erzeugt.

Die Stiftung beabsichtige die Errichtung einer „grünen Mauer“, sowie den Erhalt des Durchganges zum Bahnhofspark. Die Planer haben eine Lösung erarbeitet, die viele Aspekte berücksichtige. Er werde dem Antrag der FDP nicht zustimmen.

 

Herr Weidenfeld erläutert seine Haltung im städtebaulichen Sinn und erklärt, dass die geplante Maßnahme sinnvoll sei.

 

Frau Dr. Hortolani verdeutlicht noch mal, dass bei dem Bauvorhaben barrierefreie Wohnungen mit einer Anbindung an die Versorgungsmöglichkeiten des Feierabendhauses entstehen sollen. Für dieses Vorhaben sei die Fläche des Parks genial und beanspruche lediglich 15 % der Parkfläche.

 

Herr Flüshöh erkundigt sich, ob der Ansatz der FDP, einen Bebauungsplan mit den vorgeschlagenen Festsetzungen sowie eine Veränderungssperre zu beschließen, überhaupt richtig sei, um das Vorhaben zu verhindern und ob im Falle einer Ablehnung des FDP-Antrags unterschiedliche Auffassungen der Fraktionen zur Auslegung des § 34 BauGB in die Entscheidung der Verwaltung einfließen könnten.

 

Herr Guthier bestätigt die Aussage zur Notwendigkeit eines Bebauungsplans im unterstellten Fall und verweist in diesem Zusammenhang auf die Beratung im AUS vom 19.6.2012, sowie die dort gestellte Frage, wie Politik das Verfahren an sich ziehen könne. In dieser Sitzung habe die Verwaltung gleichsam ausgeführt, dass sich das vorgestellte Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und daher nach § 34 BauGB -planungsrechtlich- zulässig sei. Er rate davon ab, in diese Beurteilung durch Gremienbeschluss einzugreifen.

 

Für Herrn Kranz birgt die Thematik zwei wichtige Argumente. Zum einen befinde sich das Grundstück in Privatbesitz mit der dazugehörigen Entscheidungsfreiheit und zum anderen sei es wichtig, dass das Konzept als Ganzes stimmig sei.

 

 

Er werde daher der Verwaltungsvorlage zustimmen, wendet aber ein, dass diese  keinen Beschlussvorschlag enthalte.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass – wie auch im AUS erfolgt – über den Beschlussvorschlag aus dem Antrag der FDP abzustimmen sei.

 

Herr Rüttershoff teilt mit, dass er persönlich grundsätzlich eine Bebauung in dem zur Diskussion stehenden Bereich ablehne, sich aber der Stimme enthalten werde, weil er dem Antrag der FDP nicht zustimmen könne.

 

Abschließend fordert Herr Stobbe zur Abstimmung über den Antrag der FDP vom 06.07.2012 mit folgendem Beschlussvorschlag auf:

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zu der Parkfläche Döinghauser- /Bahnhofstr.
  2. Der Rat der Stadt Schwelm beschließt eine Veränderungssperre.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

3

 

dagegen:

11

 

Enthaltungen:

4