Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Lethmate informiert über den aktuellen Sachstand die Brauerei betreffend.

Er teilt u.a. mit, dass noch verschiedene Abstimmungen mit dem Architekten hinsichtlich der Fassaden Richtung Neumarkt und in der Schulstraße erfolgen müssen.

Er informiert die Anwesenden darüber, dass es sicher noch bis zum nächsten Jahr dauern wird, bevor dem Ausschuss genaue Details mitgeteilt werden können.

 

Herr Weidenfeld (Grüne) fragt nach, ob der Bebauungsplan im Bereich des Pavillionnicht weiter gefasst werden sollte aufgrund des betreffenden Gebietes (Geltungsbereich).

 

Herr Flüshöh (CDU) gibt zu bedenken, dass vorab – außerhalb des B-Plan-Verfahrens – noch sehr viele Fragen offen sind. Herr Lethmate entgegnet, dass der Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes aus der Politik gekommen sei. Er räumt ein, dass es auch seiner Ansicht nach noch viele Punkte gebe, die gemeinsam abgestimmt werden müssen. Herr Flüshöh (CDU) meint aus seiner Erfahrung heraus, dass ein fertig vorgelegter Entwurf nicht zum Ziel führen könne. Er plädiert dafür, noch einen „Zwischenschritt“ einzulegen, um zu einem für alle Beteiligten positiven Ziel zu gelangen.

 

Herr Bürgermeister Stobbe erläutert noch einmal den Weg, der zum jetzigen „Ist-Zustand“ geführt hat. Er schlägt vor, ggf. noch einen zusätzlichen Workshop durchzuführen. Der Bürgermeister teilt mit, dass auch der Investor für Anregungen durchaus offen sei. Hinsichtlich der Denkmal geschützten Gebäude gebe es noch keine Pläne. Er teilt mit, dass es zurzeit noch viele „Unbekannte“ gebe, wie z.B. die angesprochenen Stellplätze im Schwelm-Center. Es ist nicht bekannt, ob der Investor diese übernehmen möchte oder auch, ob der jetzige Eigentümer des Schwelm-Centers diese veräußern will.

 

Herr Weidenfeld (Grüne) wirft ein, dass die Fläche momentan ja noch nach § 34 BauGB behandelt werden muss. Dadurch ist seiner Meinung nach noch alles offen, so dass bestehende Probleme beseitigt und gemeinsam konstruktive Lösungen gesucht werden sollten. Er weist darauf hin, dass das primäre Ziel, nämlich der „Erhalt der Brauerei im Bereich Denkmalschutz“ nach hinten gerückt sei. Es müsste vorab Einigkeit bestehen, welche Dinge vorrangig sind, bevor ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

 

Die Verwaltung antwortet, dass der Investor gesprächsweise mitgeteilt hat, dass der Denkmalschutz weiterhin einen wichtigen Faktor darstellt.  Herr Weidenfeld regt an, ggf. 2 Bebauungsplanverfahren durchzuführen, eines für den Denkmalschutzbereich und eines für die neu zu errichtenden Gebäude. Die Verwaltung antwortet dazu, dass das Baurecht lediglich für den gesamten Bereich im Bebauungsplan festgelegt werden kann.