Zu den Ausführungen in der Verwaltungsvorlage 218/2012 werden folgende Rückfragen aus dem Ausschuss beantwortet:

 

Herr Weidenfeld:   Der im Vorlagentext zu Frage 2 genannte Betrag aus 2012 von 126.000,-- EUR für die Dachsanierung ist identisch mit dem Betrag unter Ziffer 4. aus der Anlage 2 zur Vorlage. Liegt hier eine Doppelnennung der Maßnahme vor?

 

Nach kurzer Prüfung bestätigt Herr Striebeck, dass hier versehentlich eine Doppelnennung erfolgt ist. Die in der Vorlage zu Frage 2 aufgeführten Maßnahmen sind um diese Position zu bereinigen.

 

Herr Lenz:               Zu den in Anlage 3 zur Vorlage genannten Maßnahmen für die Jahre 2013 ff. bittet Herr Lenz um Mitteilung, ob und inwieweit die hierdurch verursachten Aufwendungen haushaltsrechtlich als investiv zu qualifizieren und damit aktivierungspflichtig sind.

 

Hierzu führen Herr Striebeck und Herr Baumeister aus, dass diese Frage je nach Maßnahme zu gegebener Zeit zum Zeitpunkt der Etatveranschlagung mit FB 3 geklärt werden müsse. Nach vorläufiger Einschätzung unter Heranziehung des verwaltungsinternen Leitfadens zur Abgrenzung zwischen konsumtiven und investiven Aufwendungen sei jedoch derzeit davon auszugehen, dass alle Maßnahmen als konsumtiver Erhaltungsaufwand bewertet werden müssten.

 

Noch während der Behandlung des TOP A 7 erscheint Herr Schwunk (FDP-Ratsmitglied) zur Teilnahme an der Sitzung. Aufgrund der hierdurch eingetretenen Erhöhung der Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder auf 6 Personen (siehe TOP A 2) kehrt Herr Zachow als skB aus dem Zuschauerraum zurück und nimmt im weiteren Verlauf an der Ausschusssitzung teil. Damit sind nunmehr 11 Ausschussmitglieder anwesend (6 RM + 5 skB).

 

Im Übrigen wird die Vorlage 218/2012 zur Kenntnis genommen.