Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 36

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis eine öffentlich-rechtlich Vereinbarung abzuschließen, in der eine Kostenverteilung des kommunalen Anteils der „Kosten der Unterkunft“ im Verhältnis 40 % (kreisangehörige Städte) zu 60 % (Ennepe-Ruhr-Kreis = Kreisumlage) bis zum 31.12.2015 vereinbart wird.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X