Sitzung: 25.10.2012 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 167/2012
Beschluss:
Die Verbandsversammlung
des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd hat am 26.03.2012 die 7. Änderungssatzung
zur Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd beschlossen. Gemäß
§ 7 Abs. 3 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd bedarf
die Änderung der Verbandssatzung der Zustimmung aller Verbandsmitglieder.
Die 7. Änderungssatzung
enthält die nachfolgend aufgeführten Änderungen. Diesen Änderungen wird
zugestimmt.
1.) § 6 Abs. 2 d. und g.:
d. den Wirtschaftsplan und die Stellenübersicht
g. den Jahresabschluss und die Entlastung des
Verbandsvorstehers
2.) § 10 Abs. 2 Satz 2:
Bei der Durchführung seiner
Aufgaben bedient sich der Verbandsvorsteher des hauptamtlichen oder
hauptberuflichen VHS-Leiters.
3.) § 12 Abs. 4:
Soweit der Finanzbedarf des
Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergebühren und sonstigen Einnahmen gedeckt
wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, die sich
wie folgt berechnet:
(a)
Von der Stadt
Gevelsberg wird aufgrund des Vorteils, den sie als Standortgemeinde für den
Sitz des Zweckverbandes genießt, ein Grundbetrag der Umlage allein getragen.
Dieser Grundbetrag beträgt für das Jahr 2012 erstmalig 6.000 € und erhöht sich
in jedem Folgejahr bis zum Jahr 2021 um weitere 6.000 € pro Jahr, bis er ab dem
Jahr 2021 ff. 60.000 € pro Jahr beträgt.
(b)
Nach Abzug dieses
von der Stadt Gevelsberg allein zu tragenden Grundbetrages (vgl. lit. (a)) ist
der verbleibende Umlagebetrag wie folgt zu finanzieren:
10 % hiervon werden im Jahr
2012 nach dem Größenverhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte getragen
(Basis: Die vom Statistischen Landesamt ermittelten, den Finanzzuweisungen an
die Mitgliedsstädte im betreffenden Haushaltsjahr zugrunde liegenden
Einwohnerzahlen).
Ab dem Jahr 2013 erhöht sich
der nach diesem Modus zu tragende Umlageanteil um jeweils weitere 10% pro Jahr,
sodass schließlich ab dem Jahr 2021 ff.
100 % des Umlageanteils, der nach dem Abzug des von der Stadt Gevelsberg zu
tragenden Grundbetrages (vgl. lit. (a)) verbleibt, nur noch nach dem Größenverhältnis
der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte untereinander zu finanzieren ist.
(c)
Der in den Jahren
2012 bis 2020 nach den obigen Regelungen lit. (a) und lit. (b) nicht gedeckte
Umlagebetrag ist von den Mitgliedsstädten mit folgenden Anteilen zu tragen:
Stadt
Breckerfeld 3,54%
Stadt
Ennepetal 16,42%
Stadt
Gevelsberg 38,62%
Stadt
Schwelm 27,05%
Stadt
Sprockhövel 14,37%
Die Umlage wird fällig in
gleichen Teilbeträgen am 1.02. und 1.08.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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