Die Herren Philipp (SDP), Weidenfeld (B’90/Die Grünen) und Flüshöh (CDU) schildern vor Beschlussfassung über Vorlage 112/2012 nochmals die Haltung ihrer jeweiligen Fraktion zum vorgeschlagenen Einzelhandelskonzept und – sofern gegeben – die Beweggründe, bestimmte Punkte des Konzeptes nicht mitzutragen.

 

Nach kurzer Verständigung ruft der Bürgermeister zur getrennten Beschlussfassung über die Punkte 1 bis 3 des Beschlussvorschlages auf.

 

Beschluss über Punkt 1:

 

Das mit der Beschlussvorlage Nr. 112/2012 vorgelegte Einzelhandelskonzept für die Stadt Schwelm (Stand: 27.04.2012) wird einschließlich der Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Schwelm im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Es dient zukünftig als Grundlage für weitere planerische Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

21

 

dagegen:

15

 

Enthaltungen:

1

 

Beschluss über Punkt 2:

 

Die Kurzstellungnahme des Büros Stadt + Handel vom 02.04.2012 zur Bewertung von Ansiedlungen auf dem Gelände ehemalig Zassenhaus wird als Anlage dem Einzelhandelsgutachten beigefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

20

 

dagegen:

15

 

Enthaltungen:

2

 

Beschluss über Punkt 3:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundsätze des Einzelhandelskonzepts schrittweise in der Bauleitplanung umzusetzen

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

20

 

dagegen:

15

 

Enthaltungen:

2