Sitzung: 25.10.2012 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Vorlage: 112/2012
Die Herren Philipp (SDP), Weidenfeld (B’90/Die Grünen) und Flüshöh (CDU) schildern vor Beschlussfassung über Vorlage 112/2012 nochmals die Haltung ihrer jeweiligen Fraktion zum vorgeschlagenen Einzelhandelskonzept und – sofern gegeben – die Beweggründe, bestimmte Punkte des Konzeptes nicht mitzutragen.
Nach kurzer Verständigung ruft der Bürgermeister zur getrennten Beschlussfassung über die Punkte 1 bis 3 des Beschlussvorschlages auf.
Beschluss über Punkt 1:
Das mit der Beschlussvorlage Nr. 112/2012 vorgelegte Einzelhandelskonzept für die Stadt Schwelm (Stand: 27.04.2012) wird einschließlich der Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Schwelm im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Es dient zukünftig als Grundlage für weitere planerische Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
21 |
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dagegen: |
15 |
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Enthaltungen: |
1 |
Beschluss über Punkt 2:
Die Kurzstellungnahme des Büros Stadt + Handel vom 02.04.2012 zur Bewertung von Ansiedlungen auf dem Gelände ehemalig Zassenhaus wird als Anlage dem Einzelhandelsgutachten beigefügt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
20 |
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dagegen: |
15 |
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Enthaltungen: |
2 |
Beschluss über Punkt 3:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundsätze des Einzelhandelskonzepts schrittweise in der Bauleitplanung umzusetzen
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
20 |
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dagegen: |
15 |
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Enthaltungen: |
2 |