Sitzung: 29.10.2012 Behindertenbeirat
Herr Koch
informiert die Mitglieder darüber, dass es laut einer telefonischen Anfrage bei
Herrn Jellinghaus (VER) keine Bedarfshaltestellen gibt. Eine Teilnahme an der
Sitzung des Behindertenbeirats bezüglich dieses Themas hält die VER nicht für
notwendig. Es könnte bei Bedarf telefonische Auskunft gegeben werden.
Die
Mitglieder reagieren auf die fehlende Dialogbereitschaft seitens der VER mit
Unverständnis.
Frau
Christina Nölke gibt eine Rückmeldung zu ihrem Besuch bei Frau Kleine-Brüggeney
bezüglich der Einrichtung einer Bedarfshaltestelle „Göckinghof“. Hierzu gab es
bei dem letzten Treffen Informationen von Herrn Koch zu einem entsprechenden
Antrag von Frau Kleine-Brüggeney. Frau Kleine-Brüggeney hat es laut Frau Nölke
sehr positiv empfunden, dass sich der Behindertenbeirat persönlich an sie
gewendet hat und sich mit ihrem Anliegen auseinandersetzt.
Frau
Terboven berichtet zu diesem Thema von ihrem Telefonat mit dem zuständigen
Mitarbeiter bei der Kreisverwaltung, Herrn Tannenfels.
Herr
Tannenfels war der Antrag von Frau Kleine-Brüggeney bekannt.
Nach den
Aussagen von Herrn Tannenfels, ist grundsätzlich die VER in Absprache mit der
Stadt, als Straßenbaulastträger für Wartehäuschen und Haltestellen,
verantwortlich.
Herr
Tannenfels hat in dem Telefongespräch darauf hingewiesen, dass die Thematik Bedarfshaltestelle (Haltestelle
auf Zuruf) sehr komplex ist, da sich hieraus auch Haftungsfragen ergeben.
Die
Mitglieder diskutieren das Thema ausführlich und sehen die Haftungsfrage als
einen nachvollziehbaren Aspekt an.
Frau
Terboven wird sich bis zur nächsten Sitzung mit Herrn Schulte von der VRR in
Verbindung setzen, um grundsätzliche Informationen zum Thema Haltestellen zu
erhalten.
Der
Behindertenbeirat ist sich darüber einig, dass bei einem Thema die
grundsätzliche Betrachtung im Mittelpunkt stehen muss und es nicht nur um die
Lösung von Einzelschicksalen gehen kann.