Herr Koch informiert die Mitglieder darüber, dass es laut einer telefonischen Anfrage bei Herrn Jellinghaus (VER) keine Bedarfshaltestellen gibt. Eine Teil­nahme an der Sitzung des Behindertenbeirats bezüglich dieses Themas hält die VER nicht für notwendig. Es könnte bei Bedarf telefonische Auskunft ge­geben werden.

 

Die Mitglieder reagieren auf die fehlende Dialogbereitschaft seitens der VER mit Unverständnis.

 

Frau Christina Nölke gibt eine Rückmeldung zu ihrem Besuch bei Frau Kleine-Brüggeney bezüglich der Einrichtung einer Bedarfshaltestelle „Göckinghof“. Hierzu gab es bei dem letzten Treffen Informationen von Herrn Koch zu einem entsprechenden Antrag von Frau Kleine-Brüggeney. Frau Kleine-Brüggeney hat es laut Frau Nölke sehr positiv empfunden, dass sich der Behindertenbei­rat persönlich an sie gewendet hat und sich mit ihrem Anliegen auseinander­setzt.

 

Frau Terboven berichtet zu diesem Thema von ihrem Telefonat mit dem zu­ständigen Mitarbeiter bei der Kreisverwaltung, Herrn Tannenfels.

Herr Tannenfels war der Antrag von Frau Kleine-Brüggeney bekannt.

Nach den Aussagen von Herrn Tannenfels, ist grundsätzlich die VER in Ab­sprache mit der Stadt, als Straßenbaulastträger für Wartehäuschen und Halte­stellen, verantwortlich.

Herr Tannenfels hat in dem Telefongespräch darauf hingewiesen, dass  die Thematik Bedarfshaltestelle (Haltestelle auf Zuruf) sehr komplex ist, da sich hieraus auch Haftungsfragen ergeben.

 

Die Mitglieder diskutieren das Thema ausführlich und sehen die Haftungsfrage als einen nachvollziehbaren Aspekt an.

 

Frau Terboven wird sich bis zur nächsten Sitzung mit Herrn Schulte von der VRR in Verbindung setzen, um grundsätzliche Informationen zum Thema Haltestellen zu erhalten.

 

Der Behindertenbeirat ist sich darüber einig, dass bei einem Thema die grundsätzliche Betrachtung im Mittelpunkt stehen muss und es nicht nur um die Lösung von Einzelschicksalen gehen kann.