Beschluss: vertagt zur nächsten Sitzung

Einführend erläutert Herr Steuernagel kurz den Hintergrund für die Vertagung des Tagesordnungspunktes und weist auf die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag des Landes hin, dass die Gemeindeordnung um eine Regelung hinsichtlich der Bildung einer örtlichen Seniorenvertretung ergänzt werden soll. Bei der Bildung eines Seniorenbeirates handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe; die Ausgestaltung erfolgt eigenständig durch die Gemeinden.

 

Herr Kick erläutert  noch einmal Gründe, die zur Antragstellung geführt haben und stellt Vorschläge zur Ausgestaltung des Beirates vor. Insbesondere soll ein Seniorenbeirat dazu beitragen, die Bürgerbeteiligung von Senioren zu intensivieren. Er weist hier auf eine RWE-Studie hin, die sich mit der praktischen Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt hat.

 

Herr Steuernagel bitte die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Punkten:

  • Wie viele Einrichten, Beiräte oder andere in Schwelm vorhandene Gruppen werden vom Fachbereich Familie und Bildung betreut?
  • Welcher Zeitaufwand wird hierfür bisher angesetzt?
  • Wie hoch ist in etwa der finanzielle Aufwand für diese Betreuung/Begleitung?
  • Welche personellen und räumlichen Kapazitäten werden für die Umsetzung des SPD-Antrages voraussichtlich benötigt?
  • Wie können im Hinblick auf die fatale Haushaltslage Mittel für einen Seniorenbeirat in den Haushalt eingestellt werden?

 

 

Seitens der Verwaltung wird durch Herrn Schweinsberg und Herrn Eibert  ausgeführt, dass der Bereich Familie und Bildung (FB 4) schwerpunktmäßig auf Bürgerbeteiligung und -beratung ausgerichtet ist. Derzeit werden durch den Fachbereich zwölf Ausschüsse/Gremien betreut bzw. ist eine Teilnahme an diesen vorgesehen. Die Kosten hierfür sind nicht bekannt.

 

Hinsichtlich der Kosten für einen Seniorenbeirat ist von jährlichen Sitzungsgeldern in Höhe von ca.1.000,00 € und Druckkosten von rd. 500,00 € auszugehen. In welchem Umfang hier städtische Mitarbeiter eingebunden sind und welche Kosten hierfür anfallen, ist derzeit nicht bekannt. Für die Betreuung eines Senioren- und Behindertenbeirates wird zusätzliches Personal benötigt, da die derzeitigen Mitarbeiter/Innen an ihre Grenzen stoßen. Es wird von einem Personalbedarf von 0,5 Stellen ausgegangen. Die Personalkosten hierfür belaufen sich auf rd. 30.000,00 €.

 

Frau Gregor-Rautschenberg fragt nach, ob es eine Bedarfsanalyse in Schwelm gibt, was und in welchem Umfang tatsächlich für Senioren benötigt wird.

 

Herr Steuernagel verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherige in Schwelm geleistete Arbeit in diesem Bereich und gibt zu bedenken, dass auch die Möglichkeit besteht, einen „Seniorenbeauftragten“ zu benennen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Beirat zu installieren.

 

Herr Koch erläutert kurz die derzeitige Seniorenarbeit und gibt zu bedenken, dass die verwaltungsmäßige Anbindung eines Beirates nicht vernachlässigt werden darf, da ansonsten die Beiratstätigkeit nicht läuft.

 

Aufgrund der kontroversen Diskussion schlägt die Vorsitzende Frau Orentat-Steding vor, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes für die Einrichtung eines Seniorenbeirates zu beauftragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung ein Konzept für die Bildung eines Seniorenbeirates basierend auf den Eckpunkten des Konzeptes für den Behindertenbeirat vor. Im Konzept werden die Kosten und Synergieeffekte dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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