Protokollnotiz:

Der Vorsitzende empfiehlt aus seiner Sicht als Kämmerer einen kalkulatorischen Zinssatz von 5,25% und hält den nach dem KAG zulässigen Höchstzinssatz von 7% für nicht angemessen.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 in der Fassung der Variante A (Zinssatz 5,25%) für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

dafür:

8

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

-