Die Verwaltung teilt mit, dass es aufgrund des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Schwelm eine Vertreterin oder einen Vertreter aus den Mitgliedern des Koordinierungskreises zu berufen. Ebenso ist ein persönlicher Vertreter/eine persönliche Vertreterin zu bestellen.

 

Die Anwesenden einigen sich in der Sitzung auf folgende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss:

 

Vertreterin                                                                 Stellvertreter

 

Frau Schlücker                                                        Herr Anic