Herr Eibert teilt mit, dass das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen beschlossen worden ist. Dieses Gesetz eröffnet den Kreisen und Kreisfreien Städten die Möglichkeit, Kommunale Integrationszentren (KIZ) einzurichten. Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt nach Rücksprache mit den kreisangehörigen Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Des Weiteren erläutert er kurz die Arbeitsschwerpunkte eines KIZ sowie die Personalausstattung und die beabsichtigte Besetzung der Steuerungsgruppe.

 

Die Sitzungsvorlage Nr. 083/2012 Kommunales Integrationszentrum (KIZ) des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Erlass und die Förderrichtlinie werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.