Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd hat am 26.03.2012 die 7. Änderungssatzung zur Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd beschlossen. Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd bedarf die Änderung der Verbandssatzung der Zustimmung aller Verbandsmitglieder.

 

Die 7. Änderungssatzung enthält die nachfolgend aufgeführten Änderungen. Diesen Änderungen wird zugestimmt.

 

 

1.) § 6 Abs. 2 d. und g.:

d. den Wirtschaftsplan und die Stellenübersicht

g. den Jahresabschluss und die Entlastung des Verbandsvorstehers

 

 

2.) § 10 Abs. 2 Satz 2:

 

Bei der Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Verbandsvorsteher des hauptamtlichen oder hauptberuflichen VHS-Leiters.

 

 

3.) § 12 Abs. 4:

 

Soweit der Finanzbedarf des Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergebühren und sonstigen Einnahmen gedeckt wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, die sich wie folgt berechnet:

 

Von der Stadt Gevelsberg wird aufgrund des Vorteils, den sie als Standortgemeinde für den Sitz des Zweckverbandes genießt, ein Grundbetrag der Umlage allein getragen. Dieser Grundbetrag beträgt für das Jahr 2012 erstmalig 6.000 € und erhöht sich in jedem Folgejahr bis zum Jahr 2021 um weitere 6.000 € pro Jahr, bis er ab dem Jahr 2021 ff. 60.000 € pro Jahr beträgt.

 

Nach Abzug dieses von der Stadt Gevelsberg allein zu tragenden Grundbetrages (vgl. lit. (a)) ist der verbleibende Umlagebetrag wie folgt zu finanzieren:

 

10 % hiervon werden im Jahr 2012 nach dem Größenverhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte getragen (Basis: Die vom Statistischen Landesamt ermittelten, den Finanzzuweisungen an die Mitgliedsstädte im betreffenden Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einwohnerzahlen).

Ab dem Jahr 2013 erhöht sich der nach diesem Modus zu tragende Umlageanteil um jeweils weitere 10% pro Jahr, sodass schließlich ab  dem Jahr 2021 ff. 100 % des Umlageanteils, der nach dem Abzug des von der Stadt Gevelsberg zu tragenden Grundbetrages (vgl. lit. (a)) verbleibt, nur noch nach dem Größenverhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte untereinander zu finanzieren ist.

 

Der in den Jahren 2012 bis 2020 nach den obigen Regelungen lit. (a) und lit. (b) nicht gedeckte Umlagebetrag ist von den Mitgliedsstädten mit folgenden Anteilen zu tragen:

 

Stadt Breckerfeld                 3,54%

Stadt Ennepetal                   16,42%

Stadt Gevelsberg                 38,62%

Stadt Schwelm                     27,05%

Stadt Sprockhövel               14,37%

 

Die Umlage wird fällig in gleichen Teilbeträgen am 1.02. und 1.08.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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