Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Nach der Landtagswahl wird nun das Thema Dichtheitspr?fung (zuk?nftig als Funktionspr?fung bezeichnet) wieder Fahrt aufnehmen.
Der den TBS in diesem Teilbereich vorliegende Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung l?sst darauf schlie?en, dass die urspr?nglichen Regelungen des ? 61 a Landeswassergesetz weitgehend beibehalten werden. Allerdings wird dem Ausgleich zwischen den Interessen des Gew?sserschutzes und den Interessen der Hauseigent?mer gr??ere Bedeutung beigemessen.? Die bisherigen Fristen sollen teilweise angepasst werden. Derzeit steht im Raum, dass f?r Ein- und Zweifamilienh?user l?ngere Fristen einger?umt werden sollen. Auch sollen soziale H?rten bei der Umsetzung von Sanierungen vermieden werden.
Wie dies konkret aussehen wird, werden erst die in Aussicht gestellten Verordnungen zeigen.
Das Land will auch auf eine bundeseinheitliche Regelung dr?ngen. Die Opposition im Landtag hat bereits eine Gegeninitiative angek?ndigt. Es gibt mittlerweile ca. 300.000 B?rger, die sich in Initiativen organisieren.

Nach Einsch?tzung der TBS wird vor Jahresende keine Klarheit ?ber die Umsetzung bestehen, zumal nach den landespolitischen Entscheidungen auch tragf?hige Mustersatzungsregelungen entwickelt werden m?ssen.