Sitzung: 20.06.2012 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Nach der Landtagswahl wird nun das Thema Dichtheitsprüfung
(zukünftig als Funktionsprüfung bezeichnet) wieder Fahrt aufnehmen.
Der den TBS in diesem Teilbereich vorliegende Auszug aus dem Koalitionsvertrag
der Landesregierung lässt darauf schließen, dass die ursprünglichen Regelungen
des § 61 a Landeswassergesetz weitgehend beibehalten werden. Allerdings wird
dem Ausgleich zwischen den Interessen des Gewässerschutzes und den Interessen
der Hauseigentümer größere Bedeutung beigemessen. Die bisherigen Fristen sollen teilweise
angepasst werden. Derzeit steht im Raum, dass für Ein- und Zweifamilienhäuser
längere Fristen eingeräumt werden sollen. Auch sollen soziale Härten bei der
Umsetzung von Sanierungen vermieden werden.
Wie dies konkret aussehen wird, werden erst die in Aussicht gestellten
Verordnungen zeigen.
Das Land will auch auf eine bundeseinheitliche Regelung drängen. Die Opposition
im Landtag hat bereits eine Gegeninitiative angekündigt. Es gibt mittlerweile
ca. 300.000 Bürger, die sich in Initiativen organisieren.
Nach Einschätzung der TBS wird vor Jahresende keine Klarheit über die Umsetzung
bestehen, zumal nach den landespolitischen Entscheidungen auch tragfähige
Mustersatzungsregelungen entwickelt werden müssen.