Sitzung: 20.06.2012 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Nach der Landtagswahl wird nun das Thema Dichtheitspr?fung
(zuk?nftig als Funktionspr?fung bezeichnet) wieder Fahrt aufnehmen.
Der den TBS in diesem Teilbereich vorliegende Auszug aus dem Koalitionsvertrag
der Landesregierung l?sst darauf schlie?en, dass die urspr?nglichen Regelungen
des ? 61 a Landeswassergesetz weitgehend beibehalten werden. Allerdings wird
dem Ausgleich zwischen den Interessen des Gew?sserschutzes und den Interessen
der Hauseigent?mer gr??ere Bedeutung beigemessen.? Die bisherigen Fristen sollen teilweise
angepasst werden. Derzeit steht im Raum, dass f?r Ein- und Zweifamilienh?user
l?ngere Fristen einger?umt werden sollen. Auch sollen soziale H?rten bei der
Umsetzung von Sanierungen vermieden werden.
Wie dies konkret aussehen wird, werden erst die in Aussicht gestellten
Verordnungen zeigen.
Das Land will auch auf eine bundeseinheitliche Regelung dr?ngen. Die Opposition
im Landtag hat bereits eine Gegeninitiative angek?ndigt. Es gibt mittlerweile
ca. 300.000 B?rger, die sich in Initiativen organisieren.
Nach Einsch?tzung der TBS wird vor Jahresende keine Klarheit ?ber die Umsetzung
bestehen, zumal nach den landespolitischen Entscheidungen auch tragf?hige
Mustersatzungsregelungen entwickelt werden m?ssen.
