Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Nach der Landtagswahl wird nun das Thema Dichtheitsprüfung (zukünftig als Funktionsprüfung bezeichnet) wieder Fahrt aufnehmen.
Der den TBS in diesem Teilbereich vorliegende Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung lässt darauf schließen, dass die ursprünglichen Regelungen des § 61 a Landeswassergesetz weitgehend beibehalten werden. Allerdings wird dem Ausgleich zwischen den Interessen des Gewässerschutzes und den Interessen der Hauseigentümer größere Bedeutung beigemessen.  Die bisherigen Fristen sollen teilweise angepasst werden. Derzeit steht im Raum, dass für Ein- und Zweifamilienhäuser längere Fristen eingeräumt werden sollen. Auch sollen soziale Härten bei der Umsetzung von Sanierungen vermieden werden.
Wie dies konkret aussehen wird, werden erst die in Aussicht gestellten Verordnungen zeigen.
Das Land will auch auf eine bundeseinheitliche Regelung drängen. Die Opposition im Landtag hat bereits eine Gegeninitiative angekündigt. Es gibt mittlerweile ca. 300.000 Bürger, die sich in Initiativen organisieren.

Nach Einschätzung der TBS wird vor Jahresende keine Klarheit über die Umsetzung bestehen, zumal nach den landespolitischen Entscheidungen auch tragfähige Mustersatzungsregelungen entwickelt werden müssen.