Beschlussvorschlag:

  1. Das mit der Beschlussvorlage Nr. 112/2012 vorgelegte Einzelhandelskonzept für die Stadt Schwelm (Stand: 27.04.2012) wird einschließlich der Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Schwelm im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Es dient zukünftig als Grundlage für weitere planerische Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.

 

  1. Die Kurzstellungnahme des Büros Stadt+Handel vom 02.04.2012 zur Bewertung von Ansiedlungen auf dem Gelände ehemalig Zassenhaus wird als Anlage dem Einzelhandelsgutachten beigefügt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundsätze des Einzelhandelskonzepts schrittweise in der Bauleitplanung umzusetzen

 

Es entsteht eine rege Diskussion im Ausschuss, in deren Verlauf u.a. Herr Philipp (SPD) erklärt, seine Fraktion gehe davon aus, dass im vorliegenden Beschluss der Punkt 2.) gestrichen werden solle. Herr Weidenfeld (Grüne) informiert den Ausschuss darüber, dass sich seine Fraktion der Stimme enthalten werde und dies in der kommenden Ratssitzung erläutern wird. Herr Feldmann (Die Linke.) teilt mit, dass das Einzelhandelskonzept nach seiner Meinung „interdisziplinär“ sein müsse, da es alle Bereiche anspräche. Seiner Ansicht nach ginge es jedoch nur über das Thema „Stadtent­wicklung“. 

Herr Speckenbach (CDU) signalisiert eine positive Abstimmung seiner Fraktion, um durch die Beschlussfassung Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Verwaltung informiert darüber, dass der Rat förmlich die Fortführung des Einzelhandelskonzeptes beschließen muss, damit Rechtssicherheit besteht und die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt ansonsten nicht gegeben sind.

 

Herr Sieker (SWG) verweist auf den Antrag der SWG vom 18.06.2012, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß dem Einzelhandelserlass NRW 2008, Punkt 4.1, Seite 31 ein EH-Konzept vom Rat der Gemeinde nach Abwägung der betroffenen Belange förmlich beschlossen werden muss, damit es als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gelten kann. (wie schon auf Seite 4 der SV Nr. 112/2012 dargestellt).

 

Der Vorsitzende schlägt nun vor, zunächst über die Beschlusspunkte der SV Nr. 112/2012  e i n z e l n  abzustimmen, da diese die weitergehenden seien. Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden und stimmt sodann wie folgt ab:

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

8

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

2

 

-          mehrheitlich beschlossen ­-

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

8

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

2

 

-          mehrheitlich beschlossen -

 

 

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

8

 

dagegen:

6

 

Enthaltungen:

3

 

-          mehrheitlich beschlossen -

 

Somit ist der Antrag der SWG-Fraktion vom 18.06.2012 abgelehnt.