Betreff
Stadtentwicklungskonzept 'ZUKUNFT SCHWELM'
Vorlage
013/2009
Aktenzeichen
FB 5 / Klostermann
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung der Stadt Schwelm hatte in seiner Sitzung vom 24.01.2006 (s. SV Nr. 02/2006) die Verwaltung beauftragt, Vorbereitungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) zu treffen.

 

Zur Unterstützung der Vorarbeiten ist eine Arbeitsgruppe (Gremium "Stadtentwicklung | FNP-Neuaufstellung") eingerichtet worden, die sich aus Vertretern der sechs Ratsfraktionen sowie der Verwaltung zusammensetzt.

 

Die Beratungen im Gremium haben ergeben, dass die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) nicht ausreicht, um sich mit den aktuellen Problemlagen auseinander zu setzen und tragfähige Lösungsansätze für die zukünftige Entwicklung Schwelms zu erarbeiten. Vielmehr bedarf es vor der Neuaufstellung eines FNP einer breit gefächerten Debatte über die Stadtentwicklung in Schwelm, in der Rat, Verwaltung und Bürgerschaft ihre Beiträge zu Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung Schwelms einbringen sollen.

Das Gremium "Stadtentwicklung | FNP-Neuaufstellung" hatte deshalb empfohlen, zunächst ein Stadtentwicklungskonzept (StEK) zu entwickeln. Auch soll ein vorgeschaltetes Stadtentwicklungskonzept bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zur einer Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung führen.

 

Der Rat der Stadt Schwelm folgte dieser Empfehlung mit seinem Beschluss zur Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes am 14.09.2006 (SV 104/2006).

Die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde mit Ratsbeschluss vom 26.10.2006 an das Büro plan-lokal aus Dortmund vergeben. Mit dem Schwerpunkt der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und der Generation 55+ wurde das Büro Stadt-Kinder beauftragt.

 

Der Stadtentwicklungsprozess wurde durch eine umfassende Bürger- und Expertenbeteiligung sowie eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Innerhalb der Stadtverwaltung wurde der Prozess auf mehreren Verwaltungskonferenzen und im Rahmen eines Workshops erörtert.

Ständig begleitet wurde der Aufstellungsprozess des Stadtentwicklungskonzeptes durch die intensive Arbeit des Gremiums "Stadtentwicklung | FNP-Neuaufstellung". Aufgabe des Gremiums war es auch, die Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik zu verbessern, um so Entscheidungen in den politischen Gremien vorzubereiten.

Im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsprozess wurde auch das Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm fortgeschrieben und 2007 vom Rat beschlossen. Der Stadtführer "Barrierefrei durch Schwelm" wurde aktualisiert und veröffentlicht. Eine zielgruppenspezifische Beteiligung erfolgte einerseits in Hinblick auf Frauen und andererseits auf Kinder, Jugendliche und die Generation 55+.

 

Für die Gruppe der Frauen in der Stadt Schwelm wurde in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten eine Zukunftswerkstatt durchgeführt und die Broschüre " Frauen in der Stadt Schwelm", in der Aussagen zu einer frauengerechten Stadtplanung getroffen werden, überarbeitet und neu aufgelegt.

 

Mit Kindern und Jugendlichen wurden ein Wettbewerb, Werkstätten und Stadtrundgänge durchgeführt. Die Generation 55+ wurde im Rahmen einer Werkstatt und gemeinsam mit Jugendlichen mit dem "Treffen der Generationen" beteiligt.

Die Ergebnisse dieser Beteiligung und Handlungsempfehlungen finden sich in der Dokumentation "Beteilung von Kindern, Jugendlichen und der Generation 55+ an der Stadtentwicklung". Der sich z.Z. in Aufstellung befindliche Spielstättenbedarfsplan wird zu gegebener Zeit ins StEK integriert.

 

 

Im Rahmen der Aufstellung des Stadtentwicklungskonzeptes erfolgte eine umfassende Grundlagenermittlung, auf deren Basis eine Analyse der Ausgangssituation erfolgte und Prognosen über die zukünftige Entwicklung Schwelms erarbeitet wurden.

Anhand dieser Aussagen erfolgten letztendlich Handlungsempfehlungen zur Stadtentwicklung, die nun nach abschließender Beratung im Gremium "Stadtentwicklung | FNP-Neuaufstellung" in den Kapiteln 5 und 6 des Stadtentwicklungskonzeptes vorliegen.

 

Gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insb. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu berücksichtigen. Auch wenn die Inhalte des Stadtentwicklungskonzeptes aufgrund seines informellen Charakters nicht rechtlich verbindlich sind, sollten sich zukünftige raumwirksame/stadtentwicklungsrelevante Entscheidungen an den Aussagen des Stadtentwicklungskonzeptes orientieren und dafür Sorge tragen, die Ziele und Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.

Das Stadtentwicklungskonzept ist eine wichtige Argumentations- und Entscheidungsgrundlage für zukünftiges Verwaltungshandeln und bildet auch die Basis für die Erarbeitung des neuen FNP.

 

Aufgrund seines Charakters als integriertes Konzept verfolgt das Stadtentwicklungskonzept eine Vielzahl von sektoralen, teils divergierenden Zielen. Eine abschließende Konfliktlösung und Gewichtung kann hier nur im Rahmen einer sachgerechten politischen Diskussion erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Konzepte nicht starr sind, sondern flexibel auf dynamische Veränderungsprozesse reagieren müssen. Auch aufgrund sich verändernden Basisdaten sollte eine regelmäßige Fortschreibung erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Rat der Stadt Schwelm beschließt das Stadtentwicklungskonzept ’Zukunft Schwelm’ als strategische, fortschreibbare Handlungsgrundlage für die Stadtentwicklung bis 2020.

2.      Der Anhang zum Stadtentwicklungskonzept (Anlage 6, Ãœbersicht Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Stadtentwicklung) wird nicht mit beschlossen, dient der Verwaltung aber als Arbeitshilfe bei der Umsetzung des StEK.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fahrplan zur stufenweisen Umsetzung der in Kapitel 5 und 6 genannten Ziele und Maßnahmen der Stadtentwicklung zu erarbeiten. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Gremium "Stadtentwicklung | FNP-Neuaufstellung" erfolgen.

4.      Die in Kapitel 8 der Dokumentation der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und der Generation 55+ genannten Leitbilder und Handlungsempfehlungen sind bei zukünftigen Entscheidungen der Verwaltung und der Politik zu berücksichtigen.

5.      Die Verwaltung soll regelmäßig überprüfen, ob eine Fortschreibung der Basisdaten erforderlich ist. Sollten sich daraus Folgen für die Inhalte des Stadtentwicklungskonzept ergeben, ist dieses dem AUS zu berichten.


 

Stadtentwicklungskonzept:

1.      Kapitel 1 + 2

2.      Kapitel 3.1 + 3.3

3.      Kapitel 3.4 + 3.8

4.      Kapitel 3.9 + 4.9

5.      Kapitel 5 + 6

6.      Anhang

Dokumentation der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und der Generation 55+:

7.      Kapitel 8 + 9