Sachverhalt:
Für den
Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der
Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021
voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen
zur Verfügung stehen. Die Fördermittel können eingesetzt werden u.a. für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung
von einer oder mehreren Sportarten dienen.
Förderfähig ist
- innerhalb
von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung
und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische
Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
- außerhalb von Programmgebieten der
Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von
Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der
sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die
Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt
wird;
- im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer
Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
- darüber hinaus der Neubau innerhalb
bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich
notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.
Vorrang in der
Förderung haben Maßnahmen, die
- besonders
vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und /
oder
- quartiersbezogene
niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder- und
Jugendliche zum Inhalt haben.
Einrichtungen des
Breitensports können auch dann gefördert werden, wenn sie in untergeordneten
Teilen auch dem Leistungssport dienen.
Bei Einrichtungen,
die auch dem Schulsport dienen, sind dann förderfähig, wenn sie außerschulisch
für die breite Bevölkerung geöffnet werden und deren Nutzung auch
sichergestellt wird.
Die Herstellung von
Barrierearmut und –freiheit ist bei den Maßnahmen grundsätzlich zu beachten.
Die Aufnahme eines
Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der
Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt. Die Höhe der Förderung beträgt je
Maßnahme
- für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000
Euro,
- für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000
Euro.
Förderanträge für
den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der Bezirksregierung bis zum
16. Oktober 2020 zu stellen. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum
15. Januar 2021 an die Bezirksregierung zu richten.
Anders als in den
Regelprogrammen der Städtebauförderung erfolgt die Förderung zu einem
Fördersatz in Höhe von 90 % (Bundesbeteiligung 75 %, Landesbeteiligung 15 %). Für
das Programmjahr 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des
„Nordrhein-Westfalen-Programms I“ beschlossen, den in diesem Jahr auf die
Kommunen entfallenden Eigenanteil von 10 % zu übernehmen, so dass sich der
Landesanteil auf 25 % erhöht.
Ziel
Mit der notwendigen Schließung
der Gustav-Heinemann-Schule zum 31.08.2016 wurde auch die Halle West aufgrund
ihrer hohen Sanierungsbedürftigkeit stillgelegt. Zusätzlich erfolgte aus
Haushaltskonsolidierungsgründen die Schließung von zwei weiteren Sporthallen
(Kaiserstraße, Westfalendamm). Die im zeitlichen Kontext stehende Anmietung der
SchwelmArena hat im Breitensportbereich nicht zur notwen-digen kapazitiven
Kompensation bzw. Erweiterung geführt.
Durch die
Reaktivierung der Halle West würden die von den Schwelmer Sportvereinen im
Kinder-, Jugend- und Seniorenbereich lange angestrebten Weiterentwicklungen in
Form von intensivierten und zusätzlichen Angeboten die erforderlichen
Rahmenbedin-gungen erhalten. Gleiches gilt für die Ziele der vhs
Ennepe-Ruhr-Süd im Gesundheits- und Bewegungsbereich. Regelmäßig müssen Anträge
auf Hallenzeiten negativ beschieden werden. Die als Anlagen beigefügten
Schreiben des Stadtsportverbandes, der TG RE Schwelm und der vhs
Ennepe-Ruhr-Süd konkretisieren die bestehenden Bedarfe aus Betroffenensicht.
Die „Über-Bedarfe“
des Breiten- und Vereinssports sowie im Bereich der Bewegungs- und
Gesundheitsförderung würden ohne eine Erweiterung des Hallenangebots aufgrund
der steigenden Geburtenzahlen in den kommenden Jahren und beginnend im Kinder-
und Jugendbereich noch weiter zunehmen.
Entsprechend würde
eine Reaktivierung der Halle West eine nachhaltig bedarfsorien-tierte
Hallenkapazität für den Breiten- und Gesundheitssport schaffen, die durch die
Schulen ergänzend genutzt werden kann. Barrierearmut / -freiheit werden
entsprechend der vorhandenen baulichen Gegebenheiten hergestellt.
Durch die
Reaktivierung der Sporthalle würde zugleich auch die notwendige
Weiterentwicklung des familien- und kinderfreundlichen Quartiers „Schwelm
West" erfolgen. Denn das mit dem bereits erfolgten Umbau des Sportlerheims
verbundene Teilziel einer Heranführung von Kindern und Jugendlichen an den
vereinsgebundenen Breitensport erfährt im Nachgang der Hallensanierung die
erforderliche und logische infrastrukturelle Unterstützung.
Die Kostenberechnung
nach DIN 276 wurde bereits beauftragt und wird rechtzeitig zur Sitzung
nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt auf Basis der vorliegenden
Entwurfsplanung und der damit verbundenen Kostenberechnung die bauliche
Modernisierung und damit Reaktivierung der Halle West und beauftragt die
Verwaltung, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionspakt
Sportstätten – Programmjahr 2020 (für den Fall der Nichtberücksichtigung gilt
der Beschluss auch für 2021) - zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Sind abhängig von der Kostenberechnung sowie dem Erfolg des Förderantrages und der Höhe der Förderung.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
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