Betreff
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für das Jahr 2020 – Halle West
Vorlage
145/2020
Aktenzeichen
StOP - To
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für den Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Die Fördermittel können eingesetzt werden u.a. für  Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen.

Förderfähig ist

  • innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
  • außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
  • im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
  • darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.

 

Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die

  • besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und / oder
  • quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder- und Jugendliche zum Inhalt haben.

 

Einrichtungen des Breitensports können auch dann gefördert werden, wenn sie in untergeordneten Teilen auch dem Leistungssport dienen.

Bei Einrichtungen, die auch dem Schulsport dienen, sind dann förderfähig, wenn sie außerschulisch für die breite Bevölkerung geöffnet werden und deren Nutzung auch sichergestellt wird.

Die Herstellung von Barrierearmut und –freiheit ist bei den Maßnahmen grundsätzlich zu beachten.

 

Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt. Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme

  • für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro,
  • für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro.

 

Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum 15. Januar 2021 an die Bezirksregierung zu richten.

Anders als in den Regelprogrammen der Städtebauförderung erfolgt die Förderung zu einem Fördersatz in Höhe von 90 % (Bundesbeteiligung 75 %, Landesbeteiligung 15 %). Für das Programmjahr 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Programms I“ beschlossen, den in diesem Jahr auf die Kommunen entfallenden Eigenanteil von 10 % zu übernehmen, so dass sich der Landesanteil auf 25 % erhöht.

 

Ziel

Mit der notwendigen Schließung der Gustav-Heinemann-Schule zum 31.08.2016 wurde auch die Halle West aufgrund ihrer hohen Sanierungsbedürftigkeit stillgelegt. Zusätzlich erfolgte aus Haushaltskonsolidierungsgründen die Schließung von zwei weiteren Sporthallen (Kaiserstraße, Westfalendamm). Die im zeitlichen Kontext stehende Anmietung der SchwelmArena hat im Breitensportbereich nicht zur notwen-digen kapazitiven Kompensation bzw. Erweiterung geführt.

 

Durch die Reaktivierung der Halle West würden die von den Schwelmer Sportvereinen im Kinder-, Jugend- und Seniorenbereich lange angestrebten Weiterentwicklungen in Form von intensivierten und zusätzlichen Angeboten die erforderlichen Rahmenbedin-gungen erhalten. Gleiches gilt für die Ziele der vhs Ennepe-Ruhr-Süd im Gesundheits- und Bewegungsbereich. Regelmäßig müssen Anträge auf Hallenzeiten negativ beschieden werden. Die als Anlagen beigefügten Schreiben des Stadtsportverbandes, der TG RE Schwelm und der vhs Ennepe-Ruhr-Süd konkretisieren die bestehenden Bedarfe aus Betroffenensicht. 

Die „Über-Bedarfe“ des Breiten- und Vereinssports sowie im Bereich der Bewegungs- und Gesundheitsförderung würden ohne eine Erweiterung des Hallenangebots aufgrund der steigenden Geburtenzahlen in den kommenden Jahren und beginnend im Kinder- und Jugendbereich noch weiter zunehmen.

Entsprechend würde eine Reaktivierung der Halle West eine nachhaltig bedarfsorien-tierte Hallenkapazität für den Breiten- und Gesundheitssport schaffen, die durch die Schulen ergänzend genutzt werden kann. Barrierearmut / -freiheit werden entsprechend der vorhandenen baulichen Gegebenheiten hergestellt.

 

Durch die Reaktivierung der Sporthalle würde zugleich auch die notwendige Weiterentwicklung des familien- und kinderfreundlichen Quartiers „Schwelm West" erfolgen. Denn das mit dem bereits erfolgten Umbau des Sportlerheims verbundene Teilziel einer Heranführung von Kindern und Jugendlichen an den vereinsgebundenen Breitensport erfährt im Nachgang der Hallensanierung die erforderliche und logische infrastrukturelle Unterstützung. 

 

 

Die Kostenberechnung nach DIN 276 wurde bereits beauftragt und wird rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und der damit verbundenen Kostenberechnung die bauliche Modernisierung und damit Reaktivierung der Halle West und beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionspakt Sportstätten – Programmjahr 2020 (für den Fall der Nichtberücksichtigung gilt der Beschluss auch für 2021) - zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sind abhängig von der Kostenberechnung sowie dem Erfolg des Förderantrages und der Höhe der Förderung.

 

 

 

     

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg