Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat in seiner Sitzung vom 25.06.2020 die Anregung des Vereins für
Heimatkunde Schwelm e.V. vom 08. Oktober 2019 als Bürgerantrag nach § 24 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
beraten und im Sinne der Antragsteller entschieden.
Weitergehende
Recherchen des Vereins für Heimatkunde haben nunmehr zu der Empfehlung geführt,
den mit der Benennung Geehrten nicht mit einem geistlichen Titel, sondern mit
dem Vornamen zu bezeichnen.
Aus den im
vorliegenden Anschreiben (sh. Anlage) weiter ausgeführten Gründen sollte dem
Vorschlag nach Auffassung der Verwaltung gefolgt werden.
Nachdem die
Initiatoren des Bürgerantrages selbst die aktuelle Anregung unterbreitet haben,
bestehen auch keine Bedenken, den im Beschlussvorschlag bezeichneten
Ratsbeschluss in der vorgeschlagenen Form zu ändern. Änderungen an
Lagebezeichnungen ergeben sich nicht.
Da das aktuelle
Anschreiben des Vereins für Heimatkunde Schwelm e.V. erst nach Versendung der
Einladung zum Rat am 01.10.2020 eingegangen ist, gleichzeitig aber um
Gelegenheit zur zeitnahen Umsetzung des Vorhabens gebeten wird, soll das
Anliegen dem Rat als „Tischvorlage“ unterbreitet werden.
Der Antrag des Vereins für Heimatkunde Schwelm e.V. vom 08.10.2019 war der Verwaltungsvorlage 018/2020 als Anlage 1 beigefügt. Das aktuelle Anschreiben wird auf Wunsch des Vereins für Heimatkunde Schwelm e.V. mit dieser Vorlage übermittelt.
Beschlussvorschlag:
In Abänderung der Entscheidung zur Verwaltungsvorlage 018/2020 in der Sitzung des Rates vom 25.06.2020 soll der im Antrag des Vereins für Heimatkunde Schwelm e.V. vom 08.10.2019 bezeichnete Bereich der Kirchstraße den Namen Immanuel-Ehrlich-Platz erhalten.
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Die Bürgermeisterin
I. V. gez.
Schweinsberg |