Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 4 GO zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13.539900 - "sonstiger Transferaufwand"
Vorlage
129/2020
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 22.01.2018 wurden der Stadt Schwelm Fördermittel nach  Kapitel 2 des KInvFöG NRW (Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen) in Höhe von 968.904,00 EUR bewilligt. Diese Fördermittel können für beliebige Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur an den Schwelmer Schulen eingesetzt werden, wobei die Förderquote 90% nicht übersteigen darf. Der vorgenannte Betrag ist als Höchstbetrag zu verstehen, d.h. die Bewilligung weiterer Fördermittel ist ausgeschlossen.

 

Vor diesem Hintergrund wurden zunächst in 2018 diverse Baumaßnahmen im Märkischen Gymnasium und in der Grundschule St. Marien mit einem Gesamtvolumen von 490.407,17 EUR bei der Bezirksregierung Arnsberg als Fördermaßnahmen angemeldet und hierfür Fördermittel nach dem KInvFöG in Höhe von 439.871,68 EUR eingesetzt. Damit standen für weitere (förderfähige) Schulbaumaßnahmen in 2019 ff. noch Restmittel in Höhe von 529.032,32 EUR zur Verfügung.

 

Dementsprechend wurden in 2019 folgende Schulbaumaßnahmen zur Förderung nach dem KInvFöG bei der Bezirksregierung Arnsberg angemeldet und von dort anerkannt:

 

 

GS St. Marien

Gymnasium

GS Nordstadt

Geschätzte Gesamtkosten

260.000,00

250.000,00

153.500,00

Fördermitteleinsatz

(max. 90 %)

234.000,00

225.000,00

70.032,32

Eingesetzte Fördermittel gesamt

529.032,32

 

 

 

 

 

 

 

Die vorstehend ausgewiesenen Fördermittelbeträge wurden Ende 11/2019 von der Bezirksregierung an die Stadt Schwelm ausgezahlt. Damit wären die Fördermittel nach KInvFöG in voller Höhe verbraucht gewesen.

 

 

Die jetzt vorgenommene Endabrechnung der vorgenannten Schulbaumaßnahmen aus 2019 hat jedoch ergeben, dass die Baumaßnahmen im Märkischen Gymnasium mit einem Endbetrag von 219.727,67 EUR kostengünstiger ausgeführt wurden, als nach der Kostenschätzung zu erwarten war. Aus der nach dem KInvFöG gesetzlich vorgegebenen Förderquote von maximal 90 % errechnen sich damit für das Gymnasium einsetzbare Fördermittel von 197.754,90 EUR. Hieraus resultiert aus folgender Berechnung:

 

Gymnasium - Schulbaumaßnahmen 2019

Tatsächliche Kosten

      219.727,67

Maximale Fördermittel (90 %)

      197.754,90

Abgerufene Fördermittel

      225.000,00

Überzahlung

        27.245,10

 

dass für die Schulbaumaßnahmen in 2019 am Märkischen Gymnasium zuviel Fördermittel in Höhe von 27.245,10 EUR in Anspruch genommen wurden.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg müssen diese Mittel zuzügl. Zinsen zunächst zurückgezahlt werden, können aber zukünftig (voraussichtlich in 2021) für eine andere Schulbaumaßnahme wieder in Anspruch genommen werden. Die Rückzahlung hat bis zum 02.10.2020 zu erfolgen. Da auf der entsprechenden Haushaltsstelle 01.01.13.539900 - "sonstige Transferaufwendungen" für 2020 kein Etatansatz besteht, ist die Bewilligung einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von rd. 30.000,-- EUR erforderlich.

 

Um den fristgerechten Zahlungseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg sicherstellen zu können, ist eine schnellstmögliche Entscheidung erforderlich. Ein Aufschub bis zur nächsten terminierten Ratssitzung am 01.10.2020 kommt damit nicht in Betracht, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 4 GO durch die Bürgermeisterin (oder Vertreter) und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich ist.

 

 


Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin (oder Vertreter) und ein weiteres Ratsmitglied:

Für das Haushaltsjahr 2020 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13.539900 - "sonstiger Transferaufwand" außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 30.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen gewährleistet:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Deckungsmittel

01.01.13.441100

Mieten und Pachten

            2.000,00

01.01.13.448700

Erträge aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen

          28.000,00

 

Aufgrund der Dringlichkeit muss die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 4 GO herbeigeführt werden.

 

Datum: 09.09.2020

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

 

 

 

_______________________                                       _______________________

       Ralf Schweinsberg                                                          Thorsten Kirschner

        1. Beigeordneter                                                                 Ratsmitglied

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom 1. Beigeordneten in Vertretung der Bürgermeisterin und einem weiteren Ratsmitglied am 09.09.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 4 GO zur Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 30.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13.539900 - "sonstige Transferaufwendungen“. Die Deckung ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen sichergestellt:

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Deckungsmittel

01.01.13.441100

Mieten und Pachten

            2.000,00

01.01.13.448700

Erträge aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen

          28.000,00

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

30.000,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Deckungsmittel

01.01.13.441100

Mieten und Pachten

            2.000,00

01.01.13.448700

Erträge aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen

          28.000,00

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg