Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
123/2020
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2020 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 006/2020 vom 23.01.2020 die Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2019 – Zeitraum 01.04.2019 bis zum 21.01.2020 – bekannt gegeben.

 

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2020) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.

 

 

Ab dem 01.01.2020 wurden für das Haushaltsjahr 2019/2020 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2019

22.01.2020 – 06.04.2020

2.185,88 €

0,00 €

2.185,88 €

Anlage 1

2020

01.01.2020 – 31.08.2020

147.025,23 €

114.689,62 €

261.714,85 €

Anlage 2

 

 

Diese von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg