Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr
2020 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten
Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 006/2020 vom
23.01.2020 die Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2019 –
Zeitraum 01.04.2019 bis zum 21.01.2020 – bekannt gegeben.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe
von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm
für 2020) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß
Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher
erläutert.
Ab dem 01.01.2020 wurden für das Haushaltsjahr 2019/2020
insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2019 |
22.01.2020 – 06.04.2020 |
2.185,88
€ |
0,00
€ |
2.185,88 € |
Anlage
1 |
2020 |
01.01.2020 – 31.08.2020 |
147.025,23
€ |
114.689,62
€ |
261.714,85 € |
Anlage
2 |
Diese von der
Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg