Sachverhalt:
Für den Bau der Dreifeldsporthalle (SchwelmarENa) an der Milsper Straße
ist u. a. auch eine Straßenrechtliche Vereinbarung mit dem Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
über die verkehrliche Anbindung an die Milsper Straße (Teillänge der L 706)
geschlossen worden.
Gegenstand dieser Vereinbarung ist auch eine Regelung über die
Kostentragung für die Erneuerung der Lichtsignalanlage durch den Landesbetrieb.
Die Kosten für die Erneuerung der vorhandenen Anlage trägt dabei der
Landesbetrieb. Die Kosten für die erforderliche Erweiterung der Anlage
hingegen die Stadt Schwelm. Die bisher für die Erweiterung der Anlage
entstandenen Kosten in Höhe von 65.757,85 € wurden im Finanzplan der Stadt als
investive Ausgabe dargestellt und ausgezahlt. Die endgültige Abrechnung der
Kosten für die Erweiterung durch die Straßenbauverwaltung konnte bisher noch
nicht vorgelegt werden.
Im Rahmen einer Überprüfung durch die Anlagenbuchhaltung des Fachbereichs
Finanzen ist festgestellt worden, das die bisherigen Ausgaben allerdings nicht
investiver Natur sind, da das wirtschaftliche Eigentum an der Lichtsignalanlage
nicht bei der Stadt sondern beim Land Nordrhein-Westfalen als zuständigem
Baulastträger liegt.
Daher müssen die bisherigen Auszahlungen in den Ergebnisplan umgebucht
werden. Dazu ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Bei der neu
eingerichteten Haushaltsstelle 12.01.02.523100 „Erstattungen für Aufwendungen
von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an das Land“ werden
außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 65.757,85 € bereitgestellt.
Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 16.01.01. 413100 – Allgemeine
Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel) erwirtschaftet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 12.01.02. 523100 |
Bezeichnung
„Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an das Land“ |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 65.757,85 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
16.01.01. 413100 –
Allgemeine Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel)
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Die Bürgermeisterin
gez. i. V. Schweinsberg |