Betreff
Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Produkt 12.01.02 (Landesstraßen)
Vorlage
122/2020
Aktenzeichen
6.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für den Bau der Dreifeldsporthalle (SchwelmarENa) an der Milsper Straße ist u. a. auch eine Straßenrechtliche Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen über die verkehrliche Anbindung an die Milsper Straße (Teillänge der L 706) geschlossen worden.

Gegenstand dieser Vereinbarung ist auch eine Regelung über die Kostentragung für die Erneuerung der Lichtsignalanlage durch den Landesbetrieb. Die Kosten für die Erneuerung der vorhandenen Anlage trägt dabei der Landesbetrieb. Die Kosten für die erforderliche Erweiterung der Anlage hingegen die Stadt Schwelm. Die bisher für die Erweiterung der Anlage entstandenen Kosten in Höhe von 65.757,85 € wurden im Finanzplan der Stadt als investive Ausgabe dargestellt und ausgezahlt. Die endgültige Abrechnung der Kosten für die Erweiterung durch die Straßenbauverwaltung konnte bisher noch nicht vorgelegt werden.

 

Im Rahmen einer Überprüfung durch die Anlagenbuchhaltung des Fachbereichs Finanzen ist festgestellt worden, das die bisherigen Ausgaben allerdings nicht investiver Natur sind, da das wirtschaftliche Eigentum an der Lichtsignalanlage nicht bei der Stadt sondern beim Land Nordrhein-Westfalen als zuständigem Baulastträger liegt.

Daher müssen die bisherigen Auszahlungen in den Ergebnisplan umgebucht werden. Dazu ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle 12.01.02.523100 „Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an das Land“ werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 65.757,85 € bereitgestellt.

Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 16.01.01. 413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel) erwirtschaftet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

12.01.02.

523100

Bezeichnung

„Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an das Land“

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

65.757,85 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

16.01.01. 413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel)

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez.

i. V. Schweinsberg