Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Produkt 01.01.09 Personal- und Organisationsmanagement
Vorlage
119/2020
Aktenzeichen
FB 1.2 Hi
Art
Dringlichkeitsvorlage

 

Sachverhalt:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.528100 (Aufwendungen für sonstige Sachleistungen) besteht ein Ansatz von 1.150,00 €. Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.529100 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) besteht ein Haushaltsansatz in Höhe von 57.000 €.

Die veranschlagten Mittel sind nicht ausreichend. Durch die Corona-Pandemie sind erhebliche Aufwendungen entstanden, u. a. für Schutzausrüstung, Reinigungs-/Desinfektionsmittel und erhöhten Beratungsbedarf durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

 

01.01.09.528100

01.01.09.529100

Ansatz

1.150,00 €

57.000,00 €

Bisher bereits überplanmäßig verwaltungsseitig bereitgestellt

19.500,00 €

19.500,00 €

Gesamt Haushaltsmittel

20.650,00 €

76.500,00 €

 

Mit Eingang der Rechnung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 31.07.2020 i. H. v. rd. 165.000, die über die Haushaltsstelle 01.01.09.528100 zu buchen ist, und zu erwartenden weiteren Aufwendungen auf beiden Haushaltsstellen, wird in beiden Fällen die Erheblichkeitsgrenze nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm überschritten.

 

 

Zu erwartende/ anstehende Kosten (teilw. Schätzwerte)      

Grund der Kosten

01.01.09.528100

 

165.000 €

Rechnung Ennepe-Ruhr-Kreis (Corona-Schutzausrüstung)

 

1.500,00 €

Wasser

 

500,00 €

Schutzausrüstung Corona

 

 

17.000,00€

Unvorhergesehene Ausgaben

Summe

184.000,00 €

 

 

 

 

01.01.09.529100

9.300 €

Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

4.600,00€

Betriebsarzt

 

36.000,00 €

Zugangskontrolle

 

500,00 €

Impfungen

 

10.000,00 €

Elektroprüfungen

 

20.600 €

Unvorhergesehene Ausgaben

Summe

81.000 €

 

Gesamtsumme

265.000,00 €

 

 

Die Rechnung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist bis zum 31.08.2020 fällig. Weitere Rechnungen mit kurzer Frist werden erwartet. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW durch die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem weiteren Ratsmitglied erforderlich.

 


 

Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Bei den Haushaltsstellen 01.01.09.528100 (Aufwendungen für sonstige Sachleistungen) und 01.01.09.529100 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) werden weitere überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von insgesamt 265.000 € bereitgestellt. Aufteilung wie folgt:

 

Haushaltsstelle 01.01.09.528100 _______184.000____€

Haushaltsstelle 01.01.09.529100________ 81.000____ €.           

 

Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 16.01.01. 413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel) erwirtschaftet werden.

Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW.

 

Datum: 19.08.2020

 

Die Bürgermeisterin                                                                                     Ratsmitglied

In Vertretung                                                               

gez.                                                                                                                      gez.

Schweinsberg                                                                                  Kirschner

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.09

Bezeichnung

Personal-und Organisationsmanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

265.000 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 16.01.01. 413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel) erwirtschaftet werden

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg