Betreff
a) 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
116/2020
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation (Anlage 3) ergeben sich für 2021 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebühren-satz
2020

Gebühren-satz
2021

Veränderung

Voraussichtl. Gebühren-Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

2,03

2,10

+0,07

+3,5

118.650

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,20

3,20

+0,00

+0,0

4.278.050

Benutzer mit abflusslosen Gruben

13,51

13,53

+0,02

+0,2

24.050

Kleinkläranlagen Grundgebühr

3,95

3,73

-0,22

-5,6

1.600

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

26,26

25,94

-0,32

-1,0

10.050

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,21

1,22

+0,01

+0,8

137.000

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,34

1,35

+0,01

+0,8

3.779.950

 

Die neuen Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 4) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr geringfügig um 76.000 € (rd. + 0,9 %) erhöhen. Hiervon entfallen 6.000 € auf die Schmutzwasser(SW)-Gebühr und 70.000 € auf die Niederschlagswasser(NW)-Gebühr. Der höhere Anteil der NW-Gebühr resultiert aus der Entwicklung des Kostenverteilungsschlüssels. In den letzten Jahren ist eine kontinuierliche Entwicklung zugunsten der SW- und zulasten der NW-Gebühr zu verzeichnen. Einen bedeutenden Aspekt bildet die vermehrte Investitions-tätigkeit im Mischwasser- und Niederschlagswasserkanalsystem.

Die Kostenerhöhung ist insbesondere bei der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung durch die Aktivierung von Zugängen in 2020 bei den Mischwasserkanälen entstanden. Der kalkulatorische Zinssatz wurde unverändert mit 4,25 % berechnet.

Die Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 190.000 € wirkt sich positiv auf einzelne Gebührensätze aus.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 4) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen Sparten.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Mengen-erhöhung von rd. 13.000 m³ (rd. + 1,0 %) zu rechnen. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr steigen um 6.000 m² (rd. + 0,2 %). Die positiven Auswirkungen auf die Gebührensätze belaufen sich auf 0,04 € bei der Schmutzwassergebühr und 0,01 € bei der Niederschlagswassergebühr (nur Verbandsmitglieder).

 

Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben

 

Für 2021 ist insgesamt eine positive Entwicklung festzustellen.

 

Bei Benutzung von abflusslosen Gruben wirken sich aufgrund des geringen Gebühren-volumens von unter 1 % des gesamten SW-Gebührenaufkommens bereits geringe Mengen- und Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2021 bleibt der Gebührensatz bei Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus Vorjahren in Höhe von 1.500 € relativ stabil (+ 0,02 € = + 0,2 %).

 

Im Bereich der Kleinkläranlagen reduzieren sich die anteiligen Fixkosten um rd. 6 %. Dies führt bei gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen zu einer entsprechenden Senkung der Grundgebühr. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil reduzieren sich bei einer um rd. 8 % geringeren Abfuhrmenge um rd. 9 %. Es wird eine Senkung des Gebührensatzes um rd. 1 % erreicht.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

 

 

2020

2021

Veränderung

Schmutzwasser

640,00 €

640,00 €

+/- 0,00 €

Niederschlagswasser

174,20 €

175,50 €

+ 1,30 €

Abwasser gesamt

814,20 €

815,50 €

+ 1,30 €

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm gemäß dem Entwurf zu Vorlage 116/2020 wird beschlossen.

2.    Der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung und      -kalkulation 2021 wird zugestimmt.

3.    Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke