für das Haushaltsjahr 2018 im Produkt 12.01.01 "Gemeindestraßen"
(Erstattung zu viel gezahlter Konzessionsabgaben)
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
25.04.2018 hat die Konzessionsnehmerin die Konzessionsabgabenabrechnung Strom,
Gas und Wasser für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 vorgelegt. Diese
Abrechnung ist von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betriebswirtschaftlich
geprüft worden und stellt eine Überzahlung der Konzessionsabgaben für 2017 von
37.340,59 € fest. Darüber hinaus wurde eine Korrektur der
Strom-Konzessionsabgaben für die Jahre 2012 – 2015 von 985,33 € vorgenommen.
Hier war die Stromlieferung an einen Endkunden (Sondervertragskunden) nicht
konzessionsabgabenpflichtig, da der Strompreis unter einem festgelegten
Grenzpreis lag (§ 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung).
Insgesamt ist also ein Betrag von 38.325,92 € zu erstatten.
Von der Konzessionsnehmerin sind im Jahre 2017 Abschlagszahlungen von 1.440.000 € geleistet worden. Die ermittelte Konzessionsabgabe beträgt jedoch nur 1.402.659,41 €. Dem „Bruttoprinzip“ bei der Veranschlagung im gemeindlichen Haushalt folgend ist eine haushaltsmäßige Verrechnung mit der Konzessionsabgabe für 2018 nicht möglich. Die überzahlten Konzessionsabgaben sind nunmehr zu erstatten. Die hierfür benötigten außerplanmäßigen Mittel werden bei der Haushaltsstelle 12.01.01.549900 „Übrige weitere Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit“ bereitgestellt. Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei den Haushaltsstellen 12.01.01.459100 „Andere sonstige ordentliche Erträge“ und 16.01.01.401300 „Gewerbesteuer“ sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen“ werden für das Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßige Auf-wendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 12.01.01.549900 „Übrige weitere Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 38.325,92 € bewilligt. Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei den Haushaltsstellen 12.01.01.459100 „Andere sonstige ordentliche Erträge“ in Höhe von 24.900,00 € und 16.01.01.401300 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 13.425,92 € sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 38.325,92 |
Folgekosten keine |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
12.01.01.459100
„Andere sonstige ordentliche Erträge“ (24.900,00 €)
und
16.01.01.401300
„Gewerbesteuer“ (13.425,92 €)
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |