Vorbemerkung:
Die Sitzungsvorlage 134/2016/2 ersetzt die Vorlage 134/2016/1.
Nach Beratung im Rat am 22.09.2016 wurde beschlossen, im nächsten Finanzausschuss eine abschließende Entscheidung über den Sachverhalt zu treffen. Dazu wird die Sitzungsvorlage 134/2016/2 vorgelegt.
Sachverhalt:
Nach Beratung im Finanzausschuss am 25.08.2016 wurde in den Beschluss-vorschlag zusätzlich eine weitere Variante aufgenommen. Diese ist als Unterpunkt „D“ bezeichnet und enthält eine Zinsbindung von 5 Jahren für eine Kreditsumme von maximal 30.600.000 €.
In der Ratssitzung
am 26.11.2015 wurde mit Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages
der Kredite zur Liquiditätssicherung der Höchstbetrag der Liquiditätskredite
für das Haushaltsjahr 2016 auf 75.000.000 € festgesetzt. Dieser Betrag stellt
hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.
Aktuell beläuft sich
das kurzfristige Kreditvolumen der Stadt Schwelm auf 62.000.000 € und wurde wie folgt aufgenommen:
Zeitraum |
Betrag in € |
Zinssatz in % |
01.09.2016-28.09.2016 |
45.000.000 |
-0,015 |
01.09.2016-28.09.2016 |
17.000.000 |
-0,015 |
Summe |
62.000.000 |
|
In der beigefügten Anlage 1 ist die
Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten innerhalb des letzten Jahres
dargestellt.
Der Leitzins der
Europäischen Zentralbank befindet sich bereits seit 2012 auf historisch
niedrigem Niveau. Seit 10.03.2016 beträgt der EZB-Leitzins 0,00%.
Aktuell hat die
Stadt Schwelm für die Aufnahme von Liquiditätskrediten bereits Positivzinsen
erhalten und im Gegenzug werden Guthaben ab 1 Mio. € auf unserem Girokonto mit
Verwahrungsentgelten belegt.
Um das günstige
Zinsniveau für einen längeren Zeitraum zu sichern, besteht gemäß Runderlass des
Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
(Aktenzeichen 34-48.05.01/02 - 8/14) aus Dezember 2014 die Möglichkeit, ein
Volumen bis zur Hälfte der am 31.12. des Vorjahres tatsächlich aufgenommenen
Kredite zur Liquiditätssicherung (aufgenommen am 31.12.2015 rund 61,2 Mio. €) -
nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - mit einer Zinsbindung von bis zu 10
Jahren langfristig aufzunehmen.
Weiterhin dürfen bis
zu einem Viertel der tatsächlich aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung
(s. oben) mit einer Zinsbindung von bis zu 5 Jahren aufgenommen werden.
Die Entwicklung der
Liquiditätskredite der Stadt Schwelm basierend auf den positiven liquiden
Mitteln aus dem Haushaltsplan 2016 ist in der unten stehenden Tabelle kurz
dargestellt.
Liquide Mittel lt. Finanzplan |
Liquiditätskredite |
Bestand 31.12… |
|
|
|
-61.269.297,49 € |
31.12.2015 |
Tatsächlicher Bestand |
|
2016 |
+ 2.237.858 € |
-59.031.439,49 € |
31.12.2016 |
Plangrößen |
2017 |
+ 2.419.176 € |
-56.612.263,49 € |
31.12.2017 |
|
2018 |
+ 2.349.238 € |
-54.263.025,49 € |
31.12.2018 |
|
2019 |
+ 1.826.827 € |
-52.436.198,49 € |
31.12.2019 |
|
2020 |
+ 2.790.414 € |
-49.645.784,49 € |
31.12.2020 |
|
2021 |
+ 3.913.406 € |
-45.732.378,49 € |
31.12.2021 |
|
|
|
|
|
|
Höchstbeträge zur
Aufnahme langfristiger Liquiditätskredite:
Bestand am 31.12.2015 gerundet |
61.200.000 € |
50% - bis zu 10
Jahren Laufzeit |
30.600.000 € |
Weitere 25 % - bis
zu 5 Jahren Laufzeit |
15.300.000 € |
Maximalsumme der Liquiditätskredite für die Stadt
Schwelm |
45.900.000 € |
Nach der aktuellen
Planung (Stand Haushalt 2016) werden die benötigten Liquiditätskredite zum
31.12.2021 unterhalb der Maximalsumme von 45,9 Mio. € liegen. Die Verwaltung
hat zunächst erste Abfragen zu dem Maximalrahmen durchgeführt, um ein Bild des
aktuellen Zinsmarktes für beide Teilbeträge zu erhalten. Die Verwaltung
betrachtet es aber als ausreichend zunächst ein Volumen von 50 % des
Höchstbetrages langfristig aufzunehmen.
Erste Abfragen für
eine längerfristige Aufnahme wurden am 03.08.2016 sowie am 24.08.2016 an diverse Vermittler und
Kreditinstitute gerichtet. In der nachfolgenden Tabelle sind die Angebote mit
den günstigsten Zinssätzen für 5 und 10 Jahre aufgeführt.
Zeitraum |
Betrag in € |
Zinssatz in % |
5 Jahre |
15.300.000 |
0,14 |
5
Jahre |
30.600.000 |
0,14 |
10 Jahre |
30.600.000 |
0,76 |
Die tatsächliche
Entwicklung des Zinsmarktes ist nicht vorhersehbar.
Ein langfristiger
Kredit bietet für den kommunalen Haushalt eine hohe Planungssicherheit, dagegen
führt er bei den aktuellen Zinssätzen zu einer höheren Zinsbelastung als eine
kurzfristige Kreditaufnahme. In der beigefügten
Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung der Zinsbelastung auf Basis der aktuellen Angebote
dargestellt.
Hier ist eine
Abwägung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
A) Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend
einen Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000
€ fest für die Dauer von 10 Jahren - nach
Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - aufzunehmen und aus den eingeholten
Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige Beratung in den
politischen Gremien bis zu einem Zinssatz von ____% auszuwählen.
B) Die Verwaltung wird ermächtigt, sobald
eine negative Entwicklung des Zinsmarktes zu erwarten ist, einen
Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 €
fest für die Dauer von __Jahren - nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - aufzunehmen und aus den
eingeholten Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige Beratung in
den politischen Gremien bis zu einem
Zinssatz von ___ % auszuwählen.
C) Liquiditätskredite werden weiterhin
für einen kurzfristigen Zeitraum aufgenommen. Auf eine langfristige Festlegung
wird verzichtet.
D)
Die Verwaltung wird beauftragt
umgehend einen Liquiditätskredit in Höhe von 30.600.000 € fest für die Dauer
von 5 Jahren - nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - aufzunehmen und aus
den eingeholten Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige
Beratung in den politischen Gremien bis zu einem Zinssatz von ____%
auszuwählen.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg