Betreff
Haushaltsantrag der Fraktion "Die Bürger" vom 29.09.2014 -Kenntnisnahme von Haushaltsüberschreitungen-
Vorlage
210/2014
Aktenzeichen
3 Ple
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Haushaltsantrag der Fraktion „Die Bürger“ vom 29.09.2014 wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Fraktion „Die Bürger“ beantragt, dass künftig den Einzelpositionen in der Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen, die einen Betrag von 20.000 € nicht überschreiten, eine kurze Begründung für den Anlass der jeweiligen Überschreitung beigefügt wird.

 

Gemäß § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm, sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 20.000 € überschreiten. Bei über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen die einen Betrag von 20.000 € nicht übersteigen, entscheidet der Kämmerer über die Bewilligung. Im Übrigen sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, zukünftig in Anlehnung an die Vorgehensweise des Ennepe-Ruhr Kreises wie folgt zu verfahren:

 

1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € werden näher erläutert.

 

2. Über und äußerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 € werden dem Finanzausschuss und dem Rat weiterhin in Listenform zur Kenntnis gegeben.

 


Beschlussvorschlag: