Mit Hinweis auf den dringend weiter zu verfolgenden Klimaschutz kritisiert Herr Weidenfeld, dass im Verfahren zur Flächenplannutzungsänderung Winterberg diese Kriterien, wie z.B. Blockheizkraftwerke, Solaranlagen, das Thema Entwässerung zu wenig gewürdigt worden seien. Die Fläche sei viel zu groß, als dass man diese Punkte nicht entsprechend prüfen müsste.

Aus diesem Grund werde die Fraktion B’90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.


Beschluss:

 

1.    Gem. § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung der 25. Flächennutzungsplan (FNP) –Änderung (Bereich Winterberg), einschließlich des Erläuterungsberichtes beschlossen.           
Von der Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB wird Gebrauch gemacht. Stellungnahmen, die nach Ablauf der Offenlegungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Entwurfes zur 25. FNP-Änderung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der z.Zt. gültigen Fassung, durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

29

 

dagegen:

6

 

Enthaltungen: