Sitzung: 18.04.2024 Hauptausschuss
Herr Schweinsberg teilt mit, dass
die aktuellen Berechnungen und
Prognosen für das Rathaus den Betrag aus Vorlage 176/2023 unterschreiten
würden. Allerdings gelte nach wie vor das Vorsichtsprinzip und die Verwaltung
halte den Ansatz zum jetzigen Zeitpunkt aufrecht. Jeder Nachtrag werde von der
Generalplanung HWGP dezidiert, von der Projektsteuerung Assmann auf
Plausibilität geprüft und sofern er rechtlich, fachlich nicht abgewendet werden
könne nach Möglichkeit im Wege des Verhandlungsverfahrens einem Ergebnis
zugeführt, welches den Fortgang des Projekts nicht gefährde. Sofern es sich um
einen Nachtrag der Assmann-Gruppe handle, werde dieser selbstverständlich
ebenfalls geprüft und unter Beteiligung der Kanzlei Baumeister und Partner
identisch abgeprüft und bewertet. Darüber hinaus werde nach Abschluss der
Projekte durch den sog. Baubetriebler geprüft, ob einzelne Mehrkosten
Verursachern zugeordnet werden können.