Herr Schweinsberg teilt mit, dass die aktuellen Berechnungen und Prognosen für das Rathaus den Betrag aus Vorlage 176/2023 unterschreiten würden. Allerdings gelte nach wie vor das Vorsichtsprinzip und die Verwaltung halte den Ansatz zum jetzigen Zeitpunkt aufrecht. Jeder Nachtrag werde von der Generalplanung HWGP dezidiert, von der Projektsteuerung Assmann auf Plausibilität geprüft und sofern er rechtlich, fachlich nicht abgewendet werden könne nach Möglichkeit im Wege des Verhandlungsverfahrens einem Ergebnis zugeführt, welches den Fortgang des Projekts nicht gefährde. Sofern es sich um einen Nachtrag der Assmann-Gruppe handle, werde dieser selbstverständlich ebenfalls geprüft und unter Beteiligung der Kanzlei Baumeister und Partner identisch abgeprüft und bewertet. Darüber hinaus werde nach Abschluss der Projekte durch den sog. Baubetriebler geprüft, ob einzelne Mehrkosten Verursachern zugeordnet werden können.