Frau Mollenkott informiert über den Sachstand zur Grundsteuerreform. Es deutet sich an, dass es zu Belastungsverschiebungen zwischen gewerblich genutzten und Wohngrundstücken kommen wird. Das Land überlegt daher, ein gesplittetes Hebesatzrecht auf kommunaler Ebene einzuführen. Dies wird jedoch seitens der kommunalen Interessensverbänden abgelehnt. Sie regen an, stattdessen die Grundsteuer-Messzahlen anzupassen.

 

Anschließend berichtet Frau Mollenkott über den Sachstand § 2 B Umsatzsteuer. Gemäß Referentenentwurf 2024 ist beabsichtigt, dass die Optionsfrist um zwei weitere Jahre bis Ende 2026 verlängert wird. Die Auswirkungen für die Verwaltung werden derzeit geprüft.