Nachtrag: 30.05.2022
Sitzung: 09.06.2022 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 125/2022
Frau Mollenkott stellt vor dem Hintergrund
der erstmaligen Bildung im Jahresabschluss 2021 die rechtliche Situation zum
Umgang mit der Bilanzierungshilfe dar:
Frau Mollenkott verweist auf die Vorlage, in
der Hintergründe und Möglichkeiten umfassen dargestellt seien. Das Ergebnis
werde in den Entwurf des Jahresabschlusses 2021, der im Rat am 23.06.
behandelt werde, einfließen.
Zurzeit gebe es vom Land noch keine
endgültigen Regelungen, wie es mit der Bilanzierungshilfe ab 2023 weitergehe,
d.h. ob sie dann tatsächlich noch gebildet werden dürfe.
Herr Gießwein bittet um getrennte Abstimmung wie folgt: Erst Abstimmung über Punkt 1., anschließend gemeinsame Abstimmung über die Punkte 2. und 3.
Beschluss:
- Im
Jahresabschluss 2021 wird die maximal mögliche Bilanzierungshilfe
gebildet.
Abstimmungsergebnis Vorlage
125/2022 |
dafür |
14 |
|
dagegen: |
4 |
|
Enthaltungen: |
|
- Im
Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 ist im Jahr 2024 eine strategische
Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Bilanzierungshilfe zu
treffen.
- Dies soll in der Vorlage für den
Jahresabschluss 2021 entsprechend berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis Vorlage
125/2022 |
einstimmig: |
x |