Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

Frau Pyschny (Klimaschutzmanagerin der Stadt Schwelm) nimmt Stellung zur Anfrage von Herrn Dr. Bockelmann (SWG.BfS) vom 30.12.2019 und teilt mit, dass
sowohl der gemeinsame Antrag zum Klimaschutz (Vorlage 240/2019) als auch weitere Anträge, die den Säulen Klimaschutz, Klimaanpassung oder Verkehrswende zugeordnet würden, im Klima-Rahmenplan 2030 sukzessiv erarbeitet würden. Ein wesentlicher Bestandteil des Klima-Rahmenplans 2030 sei die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Schwelm. Im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes werde unter anderem auch das Handlungsfeld „Nachhaltige Stadtverwaltung“ betrachtet. Des Weiteren teilt sie mit, dass die energetische Gebäudeleitlinie der Stadt Schwelm in der Ratssitzung am 24.02.2022 beschlossen und zum 1. März 2022 eingeführt worden sei (Vorlage 024/2022/1). Mit der Umsetzung der energetischen Gebäudeleitlinie würden die Ziele eines möglichst CO2-neutralen Gebäudebetriebs im Bestand und eines CO2-neutralen Gebäudebetriebs mit positiver Energie- und CO2-Bilanz bei Neu-, An- und Erweiterungsbauten verfolgt. Darüber hinaus schreibe die energetische Gebäudeleitlinie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sowie der Planung und Errichtung von Neubauten den Einsatz zertifizierter nachhaltiger Baumaterialien und dort wo möglich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt am Gebäude (bspw. Dach-/Fassadenbegrünung, Oberflächenwasserversickerung, etc.) vor.