Sitzung: 26.04.2022 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Frau Pyschny (Klimaschutzmanagerin der Stadt Schwelm) nimmt
Stellung zur Anfrage von Herrn Dr. Bockelmann (SWG.BfS) vom 30.12.2019 und
teilt mit, dass
sowohl der gemeinsame Antrag zum Klimaschutz (Vorlage 240/2019) als auch
weitere Anträge, die den Säulen Klimaschutz, Klimaanpassung oder Verkehrswende
zugeordnet würden, im Klima-Rahmenplan 2030 sukzessiv erarbeitet würden. Ein
wesentlicher Bestandteil des Klima-Rahmenplans 2030 sei die Erstellung eines
integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Schwelm. Im Rahmen des
integrierten Klimaschutzkonzeptes werde unter anderem auch das Handlungsfeld
„Nachhaltige Stadtverwaltung“ betrachtet. Des Weiteren teilt sie mit, dass die
energetische Gebäudeleitlinie der Stadt Schwelm in der Ratssitzung am 24.02.2022
beschlossen und zum 1. März 2022 eingeführt worden sei (Vorlage 024/2022/1).
Mit der Umsetzung der energetischen Gebäudeleitlinie würden die Ziele eines
möglichst CO2-neutralen Gebäudebetriebs im Bestand und eines CO2-neutralen
Gebäudebetriebs mit positiver Energie- und CO2-Bilanz bei Neu-, An- und
Erweiterungsbauten verfolgt. Darüber hinaus schreibe die energetische
Gebäudeleitlinie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sowie der Planung und
Errichtung von Neubauten den Einsatz zertifizierter nachhaltiger Baumaterialien
und dort wo möglich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt am
Gebäude (bspw. Dach-/Fassadenbegrünung, Oberflächenwasserversickerung, etc.)
vor.