Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

 


 

Eine Einwohnerin fragt nach, warum im Regionalplan eine landwirtschaftliche Fläche im Bereich Berghausen als ASB-Fläche dargestellt werde. Die Nachfrage wird von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass der Bereich Berghausen weiterhin als Reservefläche geführt werde, da gemäß landesweiter Vorgaben Landwirtschaftsflächen innerhalb der ASB anzurechnen seien, solange keine fachlichen Gründe entgegen stünden und die Fläche grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet sei. Aus städtebaulichen Gründen sei diese Fläche eine sinnvolle Ergänzung zu der vorhandenen südlichen Wohnbebauung.