Nachtrag: 22.02.2022
Sitzung: 24.02.2022 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 10, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 154/2021/1/1
Herr Weidenfeld wiederholt die Einwendungen aus dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung.
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses gem. § 10
BauGB vom 30.09.2021 (SV-Nr. 154/2021), welcher gem.
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) zum Bebauungsplan Nr. 106
„Zassenhaus-Gelände“ gefasst wurde.
2.
Die im
Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anre- gung wird, wie in der beigefügten
Abwägungstabelle (Anlage 1, Seite 21-23) dar-
gestellt, abgewogen. Weiter wird
zur Kenntnis genommen, dass während der weiteren Beteiligungen der
Öffentlichkeit – außer der vorgenannten – keine Anregungen / Stellungnahmen bei
der Verwaltung eingegangen sind.
3.
Die im Rahmen aller ( gem. § 4 Abs. 1 BauGB, gem. § 4 Abs.
2 BauGB, erneut gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB) durchgeführten Beteiligungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgetragenen
Anregungen werden, wie in der beigefügten
Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, gegeneinander und untereinander
abgewogen.
4. Gem. § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016
(GV.NRW S. 1162) wird der Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ der Stadt
Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des
Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4 BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages (ASP 1+2) (Anlage 5), der Auswirkungsanalyse (Anlage 6), des Baugrundgutachtens (Anlage 7),
des Schallgutachtens (Anlage 8), des Verkehrsgutachtens (Anlage 9) und der
Altlastenuntersuchung (Anlage 10) als Satzung
beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung
Schwelm, Flur 13, Flurstücke 542 tlw., 558, 743 tlw., 744, 745 tlw., 978
und 979. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7
BauGB).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
154/2021/1 |
dafür |
24 |
|
dagegen: |
10 |
|
Enthaltungen: |
6 |