Sitzung: 01.10.2020 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 119/2020
Beschluss für die Bürgermeisterin oder Vertreter im
Amt und ein weiteres Ratsmitglied:
Bei den
Haushaltsstellen 01.01.09.528100 (Aufwendungen für sonstige Sachleistungen) und
01.01.09.529100 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) werden weitere überplanmäßige
Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von insgesamt 265.000 € bereitgestellt.
Aufteilung wie folgt:
Haushaltsstelle
01.01.09.528100 _______184.000____€
Haushaltsstelle
01.01.09.529100________ 81.000____ €.
Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge bei der Haushaltsstelle
16.01.01. 413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel)
erwirtschaftet werden.
Wegen
der Dringlichkeit der Begleichung der Rechnungen gilt dieser Beschluss zur
Mittelbereitstellung als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 4 GO NRW.
Datum:
19.08.2020
Die
Bürgermeisterin Ratsmitglied
In Vertretung
gez. gez.
Schweinsberg Kirschner
Beschluss des Rates:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied
getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |