Herr Flocke weist darauf hin, dass die Friedhofskultur von der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe erklärt wurde (https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/friedhofskultur).

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Die Neufassung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schwelm gemäß dem Entwurf zur Vorlage 024/2020 wird beschlossen.

2.    Der zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation wird zugestimmt.

3.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 


                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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