Nachfragen werden nicht gestellt.


Beschluss:

 

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.

2.    Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der
beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0

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