Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Kirschner verweist darauf, dass – entsprechend der bereits im Hauptausschuss am 16.11.2017 erfolgten Erläuterungen – gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung nur eine Kenntnisnahme der Niederschrift vorgesehen ist. Etwaige Einwendungen würden dann in der nächsten Niederschrift dargelegt.

Die in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse für die Stadt Schwelm vorgesehene und bisher geübte Verfahrensweise einer Genehmigung von Niederschriften solle auf Empfehlung der Verwaltung rechtskonform dahingehend ausgelegt werden, dass Niederschriften ab sofort lediglich zur Kenntnis genommen werden, wobei festgestellt wird, dass Einwendungen gegen die Niederschrift nicht erhoben wurden.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden werden keine Einwendungen gegen die vorliegende Niederschrift erhoben. Der Vorsitzende stellt Kenntnisnahme fest.