Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Auf Nachfrage von Herrn Kick gibt Frau Bolte den Hinweis, dass für die Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2018 der Bescheid 2017 der Kreisverwaltung zugrunde gelegt wird, da die Planwerte 2018 der Kreisverwaltung  noch nicht vorliegen. Gegebenenfalls veränderte Entsorgungskosten für den Bioabfall werden keine Auswirkung auf die Kalkulation haben. 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig