Sitzung: 02.02.2017 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: 003/2017
Herr Schweinsberg
nimmt Bezug auf die von Herr Kirschner vorgetragene Frage, ob hinsichtlich der
rechtsanwaltlichen Beratung zur Rücknahme des Eilverfahrens Kosten entstanden,
oder ob auf die dahingehenden Honorarforderungen verzichtet worden seien. Der
Anwalt habe schriftlich zugeischert, für diese Beratung keine Gebühren in
Rechnung zu stellen.
Herr Schwunk
erkundigt sich zu den in der Vorlage 003/2017 unter f) aufgeführten 47.550 Euro
Beratungskosten zur Dreifeldhalle und den darunter stehenden 75.200 Euro
Beratungskosten in Sachen Zentralisierung und bittet um eine konkrete
Aufstellung hierzu, wie die Summen zustande kommen.
Herr Schweinsberg
verweist auf den nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Herr Stutzenberger
merkt zu den Beratungskosten Schwelm ArENa an, dass diese in erster Linie vom
Vermieter zu tragende Kosten seien und fragt nach, warum die Stadt die Kosten
als Mieter trage.
Herr Striebeck
erläutert, dass von dem Betrag von 47.550 Euro allein ein Betrag von 42.500
Euro auf die Erstellung eines Betriebsbuches entfalle. Durch den
Beratungsvertrag habe sich für die Stadt die Möglichkeit eröffnet, Einfluss auf
den Abschluss des Contractingvertrages zu nehmen.
Des Weiteren habe
die Stadt als Generalmieter ihre Verpflichtungen zu 100 % zu erfüllen. Bei rd.
2.000 Rechtsvorschriften, die für die Stadt als Generalmieter gelten, war eine
externe Beratung dringend erforderlich, um bei der Erstellung des
Orga-Handbuches behilflich zu sein, das den Nutzern alle Rechte und Pflichten
aufzeigt.
Herr Schwunk
erkundigt sich, wie zu den 22.000 Euro die Vertragsgestaltung ausgesehen habe.
Herr Striebeck kann
die Beantwortung zum Protokoll nachreichen oder im nichtöffentlichen
Sitzungsteil weiter erläutern.
Beschluss:
Im Produkt
01.01.13 - „Zentrales Gebäudemanagement“ werden für das Haushaltsjahr 2016
überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 324.738,32 EUR
bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten
Haushaltsstellen auf:
43.908,06 EUR bei
01.01.13.521505 - Bauunterhaltung
23.259,83 EUR bei 01.01.13.521520 -
Wartung der technischen Anlagen
51.536,50 EUR bei
01.01.13.524110 - Energie und Wasser
30.064,03 EUR bei
01.01.13.524193 - Gebäudereinigung
40.508,16 EUR bei
01.01.13.542200 - Mieten und Pachten
135.461,74 EUR bei 01.01.13.543160 - Sachverst.-, Gerichts- u. ä. Kosten
324.738,32 EUR gesamt
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge /
Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 –
„Gewerbesteuer“ sichergestellt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
27 |
|
dagegen: |
2 |
|
Enthaltungen: |
4 |
Herr Kick war während der Abstimmung nicht anwesend.