Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Herr Schweinsberg nimmt Bezug auf die von Herr Kirschner vorgetragene Frage, ob hinsichtlich der rechtsanwaltlichen Beratung zur Rücknahme des Eilverfahrens Kosten entstanden, oder ob auf die dahingehenden Honorarforderungen verzichtet worden seien. Der Anwalt habe schriftlich zugeischert, für diese Beratung keine Gebühren in Rechnung zu stellen.

 

Herr Schwunk erkundigt sich zu den in der Vorlage 003/2017 unter f) aufgeführten 47.550 Euro Beratungskosten zur Dreifeldhalle und den darunter stehenden 75.200 Euro Beratungskosten in Sachen Zentralisierung und bittet um eine konkrete Aufstellung hierzu, wie die Summen zustande kommen.

Herr Schweinsberg verweist auf den nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

Herr Stutzenberger merkt zu den Beratungskosten Schwelm ArENa an, dass diese in erster Linie vom Vermieter zu tragende Kosten seien und fragt nach, warum die Stadt die Kosten als Mieter trage.

 

Herr Striebeck erläutert, dass von dem Betrag von 47.550 Euro allein ein Betrag von 42.500 Euro auf die Erstellung eines Betriebsbuches entfalle. Durch den Beratungsvertrag habe sich für die Stadt die Möglichkeit eröffnet, Einfluss auf den Abschluss des Contractingvertrages zu nehmen.

 

Des Weiteren habe die Stadt als Generalmieter ihre Verpflichtungen zu 100 % zu erfüllen. Bei rd. 2.000 Rechtsvorschriften, die für die Stadt als Generalmieter gelten, war eine externe Beratung dringend erforderlich, um bei der Erstellung des Orga-Handbuches behilflich zu sein, das den Nutzern alle Rechte und Pflichten aufzeigt.

 

Herr Schwunk erkundigt sich, wie zu den 22.000 Euro die Vertragsgestaltung ausgesehen habe.

 

Herr Striebeck kann die Beantwortung zum Protokoll nachreichen oder im nichtöffentlichen Sitzungsteil weiter erläutern.

 

 

 


Beschluss:

Im Produkt 01.01.13 - „Zentrales Gebäudemanagement“ werden für das Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 324.738,32 EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

          43.908,06 EUR      bei 01.01.13.521505 - Bauunterhaltung

  23.259,83 EUR bei 01.01.13.521520 - Wartung der technischen Anlagen

          51.536,50 EUR      bei 01.01.13.524110 - Energie und Wasser

          30.064,03 EUR      bei 01.01.13.524193 - Gebäudereinigung

          40.508,16 EUR      bei 01.01.13.542200 - Mieten und Pachten

135.461,74 EUR bei 01.01.13.543160 - Sachverst.-, Gerichts- u. ä. Kosten

       324.738,32 EUR      gesamt

 

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 – „Gewerbesteuer“ sichergestellt.

 

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

27

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

4

 

Herr Kick war während der Abstimmung nicht anwesend.