Sitzung: 30.06.2016 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 15
Vorlage: 124/2016
Frau
Bürgermeisterin Grollmann begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herrn Rechtsanwalt
Nette, der die Verwaltung in der Angelegenheit rechtlich berate.
Im Anschluss
erhalten die Initiatoren Gelegenheit, zu dem Bürgerbegehren „Unser Rathaus!
Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!“ vorzutragen. Herr Norbert Meese und Frau
Dr. Ilona Kryl tragen nachfolgend ihre Ausführungen vor.
(Die Rede/n sind dem Protokoll als Anlage
beigefügt.)
Dem schließen sich
die Meinungsäußerungen der einzelnen Fraktionen des Rates an.
Nach Auffassung des
Herrn Dr. Bockelmann sei die inhaltliche Diskussion um mögliche Standorte
geführt worden, die in der Beschlussfassung vom 26.01.2016 mündete. Heute gehe
es nur um die Zulässigkeitsentscheidung. Hierzu gebe § 26 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) formale Bedingungen vor, die es zu prüfen gelte.
Der Beschluss über einen Bürgerentscheid müsse rechtsfest sein. Nach Hilfestellung
der Verwaltung sei die Formulierung des Bürgerbegehrens um den Hinweis auf die
Hinzunahme angrenzender Flächen zur Molktestraße verändert worden. Fraglich sei
aber, welche angrenzenden Flächen gemeint seien und wer entscheide, wann der
Bedarfsfall eintrete. Daher sei das Bürgerbegehren aus seiner Sicht aus
formalen Gründen unzulässig.
Nach Auffassung des
Herrn Kranz ist das Bürgerbegehren ebenfalls nicht konkret definiert und damit
unzulässig.
Frau Lubitz
plädiert nach vorheriger Erläuterung dafür, für die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens zu stimmen.
Auch Herr Kirschner
führt nachfolgend in aller Ausführlichkeit aus, dass in heutiger Ratssitzung
über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Zentralisierung der Verwaltung
entschieden werde. Er als Jurist wisse, dass häufig verschiedene
Rechtsauffassungen vertretbar seien. Zu der Frage der hinreichenden
Bestimmtheit des Bürgerbegehrens gebe es einen weiten Beurteilungsspielraum,
der den Verwaltungsgerichten hier zukomme und von diesen auch ausgeschöpft werde.
Er habe sich diesbezüglich im Vorfeld erkundigt. Die Punkte „bei Bedarf“ und
„weitere Flächen“ könnten Diskussionen aufwerfen. Aber der Bürger nehme in
seinem Willen und Bewusstsein auf, dass zum jetzigen Zeitpunkt weder konkrete
Bedarfe noch Flächen bestimmbar seien. Den Initiatoren sei nicht möglich,
hierzu vollständige Planungen vorzulegen, vielmehr wollen sie möglicherweise an
dieser Stelle auch nicht vorgreifen. Im Übrigen habe der Rat zuerst den
Standort unabhängig von der nachfolgenden konkreten Ausgestaltung entschieden.
Das beabsichtigte
Vorgehen widerspräche dem Geist des § 26 GO NRW.
Da verschiedene
Meinungen rechtlich vertretbar seien und niemand voraussagen könne, wie
Verwaltungsgerichte letztendlich entscheiden, halte die SPD-Fraktion das
Bürgerbegehren für zulässig zu erklären für eine vertretbare Rechtsauffassung.
Herr Feldmann
beantragt geheime Abstimmung.
Herr Gießwein
erklärt, dass man sich hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens auf die zwei Fachleute verlassen müsse, die die Verwaltung
beraten habe, und zwar Herrn Rechtsanwalt Nette, der das gesamte Verfahren
begleitet habe und Frau Dr. Cornelia Jäger vom Städte- und Gemeindebund NRW,
deren Stellungnahme ihn vollständig überzeugen konnte.
Aus diesem Grunde
müsse er dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.
Herr Schwunk teilt
mit, dass die Entscheidung für die FDP-Fraktion sehr schwer gewesen sei und
erläutert, warum sie sich entschieden haben dem Vorschlag der Verwaltung zu
folgen.
Herr Stutzenberger
führt aus, dass sich die Fraktion DIE BÜRGER anwaltlich beraten lassen habe und
es immer ein Risiko gebe. Er bezieht sich auf Fälle, in denen der Rat einen
Bürgerentscheid zugelassen habe, um seine Entscheidung zu legitimieren und
plädiert dafür, auch an dieser Stelle Rückgrat zu zeigen. Die Fraktion DIE
BÜRGER werde gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen, da sie das
Bürgerbegehren für zulässig halte.
Herr Flüshöh gibt
Herrn Kirschner insoweit Recht, als dass die inhaltliche Debatte noch gar nicht
geführt wurde. Dahingehend habe sich die CDU-Fraktion noch gar nicht
positioniert, da ihr die Fakten hierzu noch nicht vorliegen. Die Mitglieder
seiner Fraktion haben viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt und
dann hat jeder nach seiner Abwägung die Entscheidung getroffen.
Der im Januar 2016
erfolgte Ratsbeschluss habe aber einen weitergehenderen Tenor als nur die
Standortfrage. Wenn also ein derartiges kassatorisches Bürgerbegehren
durchgeführt werde, müsse genau erklärt werden, wogegen sich dieses richte. Im
Nachgang sei also zu definieren, z.B. welche Fläche in Anspruch genommen werde.
Bei den über 3.000 gesammelten Unterschriften handle es sich um sehr viele,
aber die Politiker müssen auf alle Wähler schauen und da haben 9.000 Wähler
keine Aussage getätigt. Auch diese haben Anspruch darauf, dass sie sich als
Politiker so verhalten, wie es vom Grundsatz her erwartet werde. Seine Fraktion
bleibe dabei, dass Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären und werde auch dem
Ratsbürgerentscheid nicht zustimmen.
Frau Burbulla
beantragt das Ende der Rednerliste.
Frau Grollmann
teilt die noch angezeigten Wortmeldungen mit und ruft zur Abstimmung über den
Antrag auf:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
|
dafür |
|
|
dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
1 |
Anschließend bittet
Frau Grollmann zur Klärung des erforderlichen Quorums von 1/5 der
Ratsmitglieder um Handzeichen, wer den Antrag auf geheime Abstimmung des Herrn
Feldmann unterstützt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
4 |
|
dagegen: |
10 |
|
Enthaltungen: |
21 |
– Antrag abgelehnt –
Sodann ruft die
Bürgermeisterin zur Abstimmung über Vorlage 124/2016 auf.
Im Anschluss an die
Beschlussfassung über VL 124/2016 ruft Frau Grollmann gemäß § 15 der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Schwelm und seine Ausschüsse den zum
Tagesordnungspunkt eingereichten Antrag der SPD-Fraktion vom 29.06.2016 auf.
Sie weist darauf hin, dass dies nicht den Regularien der §§ 3 und 11 der Geschäftsordnung entspreche.
In Anlehnung an die übliche Verfahrensweise und um dem Wunsch der Fraktionen zu
entsprechen, werde die Beratung zu diesem zentralen Thema gemäß § 15 der
Geschäftsordnung aber durchgeführt. Danach erteilt sie Herrn Kirschner das
Wort.
Herr Kirschner
erklärt, dass er vernommen habe, dass die Mehrheit des Rates offensichtlich
rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hege, aber trotz
rechtlicher Bedenken gegen dieses, nichts gegen den von der SPD-Fraktion im
eingereichten Antrag vorgestellten Vorschlag spreche.
Abschließend bittet
Frau Grollmann um Abstimmung über den Antrag der SPD vom 29.06.2016 (Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage
beigefügt!).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
15 |
|
dagegen: |
19 |
|
Enthaltungen: |
|
Frau Garn war
während der Abstimmung nicht anwesend.
– Antrag abgelehnt –
Sitzungsunterbrechung: 21:05 Uhr –
21:16 Uhr
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Schwelm beschließt das Bürgerbegehren „Unser Rathaus! Unsere Entscheidung!
Unsere Zukunft!“ gemäß § 26 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW für unzulässig zu
erklären.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
20 |
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dagegen: |
15 |
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Enthaltungen: |
|