Sitzung: 15.03.2016 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Das vom Bundesfinanzministerium angekündigte
Erläuterungsschreiben existiert noch nicht. Daher sind viele unklare
Rechtsbegriffe des Steuerrechtsänderungsge-setzes weiterhin ungeklärt.
Es zeichnet sich ab, dass eine Steuerpflicht in den nicht hoheitlichen
Bereichen (also den Dienstleistungen, die nicht per Satzung der AöR als
Rechtsnachfolger übertra-gen wurden) wahrscheinlich ist. Ob dies auch für
Dienstleistungen im Zusammen-hang mit dem Infrastrukturbereich Straße gilt, ist
aber offen.
Um die Betroffenheit der TBS realistisch abschätzen zu können, ist das o. g.
Schrei-ben von zentraler Bedeutung.
Die TBS beabsichtigen, innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 31.12.2016
gegen-über den Finanzbehörden zu erklären, dass die bisherigen
steuerrechtlichen Beding-ungen bis zum 31.12.2020 erhalten bleiben sollen. Da
die Steuerthematik sehr viel-schichtig und in den Konsequenzen weitreichend
ist, ist diese Option aus Sicht der TBS bis zum Jahresende konsequent zu
ziehen. Erfolgt dies nicht, ist der Beginn der Steuerpflicht zum 01.01.2017
unumkehrbar.
Es ist geplant, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Jahresmitte vorzulegen.