Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Ein Presseartikel vom 28.07. zeigt das großformatige Foto einer dreckigen und beschädigten Laterne im Park Martfeld, das ein Leser der Rundschau geschickt hatte. Der Missstand wurde auch textlich angeprangert.

Die abgebildete Leuchte ist keine städtische Anlage. Grund für diesen Irrtum ist die quer durch den Park verlaufende Eigentumsgrenze zwischen dem städtischen Grundstück und dem Wohnkomplex bzw. dem Klinikum.

Die durch die TBS betreuten Beleuchtungskörper werden jährlich gereinigt und für den Fall der Zerstörung einer Glaskugel liegen Ersatzteile bereit.