Sitzung: 18.08.2015 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Im Oktober 2013 hat die SPD-Fraktion die Verwaltung gebeten zu prüfen,
ob zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die bestehenden Kreisverkehre am
Winterberg und im Bereich Oehde
zusätzlich mit Fußgängerüberwegen ausgestattet werden könnten.
Die Verwaltung hat dies in der Unfallkommission des EN-Kreises
thematisiert (s. a. SV 138/2015, Seite 3 in AUS 18.08.2015). Im Ergebnis sieht
die Unfallkommission keinen Handlungsbedarf. Es haben in der Vergangenheit
keine Fußgängerunfälle gegeben.
Fußgängerüberwege müssen zwingend mit entsprechend besonderer
Beleuchtung ausgestattet werden. Während der Straßenbaulastträger Straßen NRW
für die Fahrbahnmarkierungsarbeiten zuständig wäre, würden die
Beleuchtungskosten der Stadt Schwelm obliegen. Verwaltung und TBS schätzen die
Beleuchtungskosten für beide Kreisverkehre auf über 100.000,- €.
Vor dem Hintergrund der unauffälligen Unfalllage, wird die Markierung
von Fußgängerüberwegen in den beiden Kreisverkehren nicht empfohlen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Zuge des Ausbaus
des Wohngebietes Winterberg zukünftig auf der Winterberger Straße eine
Mittelinsel als Fußgänger-Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger zwischen dem
Wohngebiet und der südlich gelegenen Bushaltestelle angelegt werden soll. Diese
Mittelinsel wird ca. 100 m Luftlinie von dem Kreisverkehr Winterberg entfernt
sein und soll eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung auf den Kfz-Verkehr
erzeugen. Der dazugehörige Lageplan vom September 2014 wird der
Sitzungsniederschrift beigefügt (als Anlage zur Mitteilung 5_5).